Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern wird von den Beamten empfohlen, mutmaßlich gefälschte Rezepte einzubehalten und so schnell und unauffällig wie möglich die Polizei zu informieren. / © Adobe Stock/cineberg
Erst vor kurzem informierte die Staatsanwaltschaft München, dass Betrugsfälle mit Rezepten in Apotheken seit Ende 2023 immer mehr zunehmen. Nun wurde laut Informationen der »Süddeutschen Zeitung« (SZ) bekannt, dass sich seit Anfang Dezember in Münchner Apotheken wieder Fälle häufen. Dabei habe es sich um Krebsmedikamente oder Abnehmpräparate gehandelt.
Beamte hätten mehrere Münchener Apotheken überwacht und nahmen in Pasing einen Teenager fest, der ein gefälschtes Rezept einlösen wollte, um an ein Krebsmittel zu kommen. Die Polizei schätzte den Wert des Medikaments auf mehr als 3500 Euro. Bei seiner Durchsuchung konnten die Fahnder sechs weitere falsche Rezepte sicherstellen sowie ein Krebsmedikament, das er bereits Anfang Dezember ergaunert hatte. Der Kriminelle sitzt nun in Untersuchungshaft.
Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern wird von den Beamten empfohlen, mutmaßlich gefälschte Rezepte einzubehalten und so schnell und unauffällig wie möglich die Polizei zu informieren. Laut »SZ« schickte das bayerische Landeskriminalamt und die Münchner Polizei erst im Frühjahr Warnungen an rund 1000 Apotheken, in den kommenden Tag soll in Bayern eine erneute Aufklärungsmaßnahme erfolgen. Die Apothekerkammer Bayern stehe in direktem Austausch mit dem Polizeipräsidium München.
Auch seit der Einführung des E-Rezepts im Jahr 2024 sei das Problem laut der Beamten nicht vom Tisch. »Warum Apotheken-Mitarbeiter nicht grundsätzlich stutzig werden, wenn auf den jetzt seltenen Papier-Rezepten und ohne Versichertenkarte extrem teure Abnehm- oder zuletzt auch Krebsmittel verordnet werden?«, fragt der Autor in der »SZ«. »Die Ermittler wollen da nicht spekulieren«, heißt es weiter, würden sich aber manchmal über fehlende Sensibilität in einigen Apotheken wundern.
Laut Landeskriminalamt Berlin sollten Apotheken bei vollkommen unbekannten Patienten besonders achtsam sein, vor allem, wenn es sich um sehr hochpreisige Arzneimittel oder solche mit hohem Missbrauchspotenzial handelt. Bei fehlenden oder unklaren Angaben sollen die Apotheken stets die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt kontaktieren.
Bestünden bei einem Rezept Bedenken, dürfe es in keinem Fall beliefert werden. Das gilt für Kassen- und Privatrezepte gleichermaßen. Den Apotheken drohen selbst Retaxationen, wenn sie trotz erkennbarer Fälschung das vermeintlich verordnete Arzneimittel abgegeben haben. Und die Kassen sind für das Thema derzeit besonders sensibilisiert, wie ein Schreiben des Ersatzkassenverbands VDEK an die ABDA belegt.