Sprachprüfung für ausländische Apotheker aktualisiert |
Der Nachweis der Sprachkompetenz erfolgt über eine Fachsprachenprüfung, die von den Apothekerkammern der Länder angeboten wird. / © Imago/ Panthermedia
Die Bundesapothekerkammer hat die Fachsprachenprüfung für Apothekerinnen und Apotheker mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation überarbeitet. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass ausländische Fachkräfte über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um sicher im Apothekenalltag kommunizieren zu können.
Die Prüfung besteht unter anderem aus einer Gesprächssituation mit einem Patienten oder einer Patientin, zudem muss eine Notiz zu einem Patientenfall geschrieben werden. Abschließend erfolgt ein Fachgespräch mit einer anderen Apothekerin oder einem anderen Apotheker. Im Rahmen der Aktualisierung wurden der Ablauf und die Bewertung der Fachsprachenprüfung angepasst.
»Ausländische Fachkräfte sind in den Apotheken sehr willkommen«, sagte Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer. »Wenn sie mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen der Fachkreise problemlos auf Deutsch kommunizieren können, sind sie vollwertige Mitglieder der Apothekenteams.«
Der Nachweis der Sprachkompetenz erfolgt über eine Fachsprachenprüfung, die von den Apothekerkammern der Länder angeboten wird. Zwischen 2016 und 2024 wurden deutschlandweit rund 8500 solcher Prüfungen durchgeführt.
Hoffmann erklärte weiter: »Unsere Prüfungen müssen unabhängig, reproduzierbar und gültig sein. Deshalb haben wir unsere Prüfungsanforderungen zusammen mit einer Expertin evaluiert. Ich bedanke mich bei Dr. Almut Schön, Geschäftsführerin der Zentraleinrichtung Moderne Sprachen der TU Berlin.«
Die Fachsprachenprüfung gilt als anspruchsvoll: Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Bestehens-Quote beim ersten Versuch bei etwa 71 Prozent. Wer die Prüfung nicht besteht, hat die Möglichkeit zur Wiederholung. Die Prüflinge stammten aus insgesamt 67 verschiedenen Ländern, wobei die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Syrien kamen. Neben der Fachsprachenprüfung ist für Apothekerinnen und Apotheker aus Nicht-EU-Staaten in der Regel zusätzlich eine Kenntnisprüfung erforderlich.