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E-Rezept
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Spezifikation zu Card Link ist da

Die Gematik hat heute die technischen Vorgaben für das sogenannte Card-Link-Verfahren veröffentlicht. Damit können Entwickler nun Apps zur Einlösung des E-Rezepts via Smartphone fertigstellen. Kritiker sehen Sicherheitsrisiken.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 20.03.2024  17:08 Uhr
ABDA warnt vor »erheblichen  Sicherheitsrisiken«

ABDA warnt vor »erheblichen  Sicherheitsrisiken«

So betonte etwa der GKV-Spitzenverband gegenüber der PZ, es sei »nicht angemessen«, dass es für die Apps in diesem Bereich kein gesondertes Zulassungsverfahren geben soll. Hier könne jeder Apps entwickeln und niemand prüfe, was die Apps dann mit den Daten machen. Es könne nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein müsse, hier aber nun der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten dürfe.

Die ABDA warnt ebenfalls ausdrücklich vor diesem Verfahren. Es bringe für die Patientinnen und Patienten »erhebliche Sicherheitsrisiken« mit sich, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die anderen Gesellschafter mit Ausnahme des BMG hätten in den Gremien der Gematik mehrfach auf die Unsicherheiten bei Card Link hingewiesen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe Bedenken angemeldet, so Overwiening im Nachgang zum Gematik-Beschluss vergangene Woche.

Das nun bald zur Verfügung stehende Verfahren wurde auf Druck der Versandapotheken etabliert. Sie sahen sich bei der E-Rezept-Einlösung via EGK und PIN-Eingabe außen vor. Und hatten dem Bund mit Klage gedroht, falls für sie kein adäquater Einlöseweg für das E-Rezept etabliert würde.

Die Gematik ihrerseits sieht den vierten Einlöseweg via Card Link als eine befristete »Übergangslösung«. Für zukünftige Anwendungen soll primär die Gesundheits-ID zum Einsatz kommen.

 

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