Spezifikation zu Card Link ist da |
Ev Tebroke |
20.03.2024 17:08 Uhr |
So betonte etwa der GKV-Spitzenverband gegenüber der PZ, es sei »nicht angemessen«, dass es für die Apps in diesem Bereich kein gesondertes Zulassungsverfahren geben soll. Hier könne jeder Apps entwickeln und niemand prüfe, was die Apps dann mit den Daten machen. Es könne nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein müsse, hier aber nun der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten dürfe.
Die ABDA warnt ebenfalls ausdrücklich vor diesem Verfahren. Es bringe für die Patientinnen und Patienten »erhebliche Sicherheitsrisiken« mit sich, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die anderen Gesellschafter mit Ausnahme des BMG hätten in den Gremien der Gematik mehrfach auf die Unsicherheiten bei Card Link hingewiesen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe Bedenken angemeldet, so Overwiening im Nachgang zum Gematik-Beschluss vergangene Woche.
Das nun bald zur Verfügung stehende Verfahren wurde auf Druck der Versandapotheken etabliert. Sie sahen sich bei der E-Rezept-Einlösung via EGK und PIN-Eingabe außen vor. Und hatten dem Bund mit Klage gedroht, falls für sie kein adäquater Einlöseweg für das E-Rezept etabliert würde.
Die Gematik ihrerseits sieht den vierten Einlöseweg via Card Link als eine befristete »Übergangslösung«. Für zukünftige Anwendungen soll primär die Gesundheits-ID zum Einsatz kommen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.