| Cornelia Dölger |
| 10.03.2026 18:00 Uhr |
Der Zugang zu Medizinalcannabis soll mit den geplanten Änderungen am Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) erschwert werden. / © Imago/Torsten Leukert
Der SPD-Gesundheitspolitiker Serdar Yüksel etwa hält ein pauschales Verbot von Onlineverschreibungen für problematisch; die Telemedizin sei längst ein fester Bestandteil der medizinischen Versorgung. Verschreibungen müssten aber verantwortungsvoll erfolgen, daher sei es richtig, beim MedCanG nachzusteuern.
Yüksel spricht sich etwa für eine nachgeschärfte Onlineverschreibung aus, mit klaren Qualitäts- und Dokumentationsstandards sowie der Garantie, dass ein ärztlicher Kontakt verpflichtend stattfindet. Dieser sei wichtig, aber durchaus auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich, sofern dies medizinisch vertretbar sei, so Yüksel zur PZ.
Der Gesundheitspolitiker warnt vor Engpässen bei der Versorgung. Weil viele Hausärztinnen und -ärzte bislang nur begrenzt Erfahrung mit Medizinalcannabis hätten, übernähmen spezialisierte Praxen die Betreuung, auch bundesweit und eben oft telemedizinisch. »Wenn man diesen Zugang stark einschränkt, trifft das insbesondere Menschen, die vor Ort keinen erfahrenen Arzt finden.«
»Realistisch« müsse man die Versorgungslage auch beim geplanten Versandverbot betrachten, so Yüksel weiter. Viele Apotheken führten Medizinalcannabis gar nicht oder nur eingeschränkt. Die Versandapotheken sorgten häufig erst dafür, dass Patientinnen und Patienten ihre Therapie überhaupt verlässlich erhielten. Ein pauschales Verbot könne daher die Versorgung erschweren.
Auch Matthias Mieves, SPD-Gesundheits- und Digitalpolitiker, kann sich mit den Verbotsplänen nicht anfreunden. »Ich halte ein generelles Versandverbot für medizinisches Cannabis nicht für den richtigen Weg«, so Mieves zur PZ. Auch er äußerte Bedenken zur Versorgungslage. Es brauche klare Regeln, um die Versorgung zu sichern und Missbrauch zu verhindern.
Die seit der Teillegalisierung von Cannabis vor gut zwei Jahren stark gestiegenen Cannabisimporte bei gleichzeitig stagnierenden Verordnungszahlen hatten das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf den Plan gerufen. Indem Onlineverschreibung und Versand von Cannabisblüten verboten werden, will man dem florierenden Cannabishandel ein Ende machen; dem BMG entgeht nicht, dass es immer mehr telemedizinische Plattformen gibt, über die Cannabisblüten ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden können; oftmals reicht es hier, einen Fragebogen auszufüllen, um an ein Rezept zu kommen.
Dies will Mieves stoppen. Es gelte sicherzustellen, »dass Verschreibungen auf einer sorgfältigen ärztlichen Indikationsstellung beruhen«. Insbesondere Modelle, bei denen Rezepte ohne echtes Arzt-Patienten-Gespräch »quasi per Klick ausgestellt werden«, seien ein Problem. Statt pauschaler Verbote brauche es aber »die richtigen Leitplanken: eine verantwortungsvolle Verschreibungspraxis, klare Regeln für telemedizinische Angebote und eine sichere Abgabe über Apotheken«.