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Anträge

SPD-Parteitag: Kassen-Aus für Homöopathie?

Aus der SPD kommt der erneute Versuch, homöopathische Mittel aus der Kassenleistung zu streichen. Entsprechende Forderungen finden sich in den Anträgen zum bevorstehenden Bundesparteitag. Auch aktuelle Forderungen rund um die GKV und die Kosten sind Thema. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 23.06.2025  13:36 Uhr
SPD-Parteitag: Kassen-Aus für Homöopathie?

In den Anträgen, die sich auf mehr als 500 Seiten erstrecken, geht es auch um Gesundheit. Gut 50 Seiten beschäftigen sich mit den Themen »Gesundheit und Pflege«. Ein Wiedergänger taucht unter dem Antragstitel »Kein Sonderrecht für wirkungslose Präparate« auf. Hier fordert ein Antrag aus Hamburg, die Bundestagsfraktion möge sich dafür einsetzen, »dass homöopathische Mittel nicht weiterhin mit wissenschaftlich als wirksam nachgewiesenen und über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Arzneimitteln gleichgestellt werden sollen«.

Um eine Streichung von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln aus der Kassenleistung hatte sich die SPD in Person des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) schon vormals bemüht, letztlich ohne Ergebnis.

Nun gibt es einen neuen Anlauf. So seien die entsprechenden Gesetze und Regelungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für homöopathische Mittel an die Zulassungskriterien von Arzneimitteln mit klinischem Wirkungsnachweis anzupassen, so die Forderung in dem Antrag.

Keine Werbung mehr, stattdessen Hinweis auf Verpackung

Weiter heißt es, die zuständigen Behörden sollten homöopathischen Mitteln den Status als Arzneimittel aberkennen, »so dass Hersteller*innen ihre homöopathischen Produkte nicht mehr als Arzneimittel bewerben dürfen«.  Stattdessen sei für homöopathische Mittel und ihre Werbung »eine Hinweispflicht auf den fehlenden Wirkungsnachweis« einzuführen. Der Antrag schlägt folgende Formulierung vor: »Dieses Produkt basiert nicht auf medizinischen Erkenntnissen. Für die Wirksamkeit dieses Produktes gibt es keinerlei medizinische oder wissenschaftliche Belege.«

Mit dem geplanten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wollte Lauterbach die Erstattung grundsätzlich verbieten. In einem frühen Entwurf fand sich ein entsprechender Passus, der letztlich aber gestrichen wurde. Zur Regelversorgung gehört Homöopathie ohnehin nicht, Kassen können sie aber als Satzungsleistung anbieten.

Auch aktuelle Forderungen dieser Tage finden sich in den Anträgen wieder. So sollen versicherungsfremde Leistungen »ganz oder zumindest stärker als bisher aus Steuermitteln finanziert« werden. Damit sollen die Kassenbeiträge gesenkt beziehungsweise gedämpft werden. Vor Kurzem hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in einem Interview ähnlich argumentiert. Der Herstellerverband vfa fordert die Kostenübernahme aktuell ebenfalls. In Berlin diskutiert werden soll zudem die jährliche Dynamisierung des Bundeszuschusses.

Die Kosten für Arzneimittel zu senken, schlägt ein weiterer Antrag vor. So sollen Rx-Medikamente komplett von der Mehrwertsteuer befreit werden. Apothekenpflichtige OTC sollen zudem »maximal mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz« besteuert werden.  Der Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll von der Mehrwertsteuer freigestellt werden. Grundsätzlich geben solle es eine »Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei Waren und Dienstleistungen, die der Gesundheit dienen«.

Auch die geplante Notfallreform ist Thema. So soll es Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, notfallrelevante Daten auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie der Patientenakte (EPA) zu hinterlegen. Dazu soll es eine Informationskampagne geben.

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