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GKV-Finanzen

Sparpläne stehen, Honorar »im Blick«

Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Sparpläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gegeben. Die Ministerinnen und Minister beschlossen Maßnahmen, die die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um insgesamt zwei Milliarden Euro entlasten sollen. Die Honorarerhöhung für Apotheken nehme man »in den Blick«.  
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 15.10.2025  13:10 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte in Berlin, mit den beschlossenen Maßnahmen werde »das politische Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen« eingehalten. Die im Koalitionsvertrag versprochene Honorarerhöhung für Apotheken zählt offenbar nicht zuvorderst dazu; die Anpassung, der die Ministerin beim Apothekertag in Düsseldorf zunächst eine Absage erteilt hatte, werde dieses Jahr nicht kommen, so Warken. Gleichwohl sei sie »nicht vom Tisch«, auch angesichts weiterer Defizite nicht. Die Finanzkommission Gesundheit werde das Thema »in den Blick nehmen«. Man sei »gewillt«, dass die Pläne »sehr schnell« umgesetzt werden könnten. Der Referentenentwurf zur Apothekenreform sei derzeit in der Abstimmung.

Mit den Maßnahmen werde die »zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge«  durchbrochen, so Warken. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag »dürfte damit auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden«, versicherte die Ministerin bei der Pressekonferenz. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2025 liegt bei 2,94 Prozent – vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuvor angekündigt war allerdings ein Durchschnittswert von 2,5 Prozent, dem die damalige Prognose des GKV-Schätzerkreises für 2025  zugrunde lag. Unterjährig hatten aber etliche Kassen aus Finanznot ihre Beiträge erhöht, was den Durchschnittswert de facto anhob. Warken räumte ein, dass er gestiegen sei, wichtig sei nun, dass die Finanzlücke von zwei Milliarden Euro jetzt geschlossen werde. Im Wettbewerb werde sich zeigen, welche Kassen mit der Höhe »zurechtkommen und welche nicht«.

Den Hauptteil der Einschnitte trägt der Krankenhaussektor. Rund 1,8 Milliarden Euro sollen durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel eingespart werden; die Klausel begrenzt den jährlichen Anstieg der Krankenhauspreise und soll künftig nur noch die Kostensteigerung laut Orientierungswert berücksichtigen, nicht mehr die Grundlohnrate. 

Zudem sollen die Verwaltungsausgaben der Kassen gedeckelt werden; geplant ist eine Obergrenze für die Ausgabensteigerung im Vergleich zum Referenzjahr 2024. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mobiliar, Post- und Fernmeldegebühren, Aufklärungs- und Werbemaßnahmen sowie Vergütungen für externe Dritte.

Auch beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird der Rotstift angesetzt; er soll auf 100 Millionen Euro halbiert werden. Die Kassen werden entlastet, indem sie im Jahr 2026 von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit werden. Für das Jahr sollen die Fördermittel ausschließlich durch die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Damit könnten auch im kommenden Jahr Projekte finanziert werden.

Auch die Beiträge für die Pflegeversicherung würden stabil bleiben, so Warken. Im Ergebnis sei es also »ein guter Tag für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger«. Während der Pressekonferenz tagte der Schätzerkreis noch. Das BMG wird im Nachgang die Höhe des Zusatzbeitrags bekannt geben.

Die Sparpläne waren am Wochenende bekannt geworden – quasi unmittelbar vor der diesjährigen Prognose des Schätzerkreises, die für heute erwartet wird. Damit die Expertinnen und Experten die Pläne mit einbeziehen und das Sparvolumen mit einrechnen, war der Kabinettsbeschluss nötig; bloße Absichtserklärungen werden nicht berücksichtigt.

Dass mit stabileren Kassenfinanzen die Voraussetzungen für eine Anpassung des Apothekenfixums geschaffen sind, meint ABDA-Präsident Thomas Preis. Er setzt darauf, dass nach dem Sparprogramm Geld für die Anpassung zur Verfügung steht.  

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