Sparpaket in letzter Minute |
Heute berät das Bundekabinett über das »kleine Sparpaket«, das Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Wochenende vorstellte. Gleichzeitig wird die Prognose des GKV-Schätzerkreises erwartet. / © AdobeStock/Stockfotos-MG
Das Paket soll den Druck für erneute Beitragserhöhungen auflösen – quasi in letzter Minute, bevor eine wichtige Finanzprognose kommt. Der GKV-Schätzerkreis legt ebenfalls heute eine Berechnung vor, wie sich Einnahmen und Ausgaben 2026 entwickeln dürften. Bis zuletzt hatte der Kreis aus Fachleuten aus Bundesgesundheitsministerium (BMG), Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und GKV-Spitzenverband über Stabilisierungsmaßnahmen diskutiert, heute wird die Prognose erwartet,
Erst zu Jahresbeginn hatte es eine Welle von Beitragserhöhungen gegeben. Und den 58,6 Millionen beitragszahlenden Kassenmitgliedern drohte über Monate, dass es zum 1. Januar 2026 noch teurer wird. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen steuern absehbar auf neue Löcher zu – trotz Darlehen, die der Bund über seinen Zuschuss von 14,5 Milliarden Euro hinaus bisher plante. Noch mehr Haushaltsmittel waren nicht drin. Am Wochenende kündigte Warken deshalb an, mit schnellen Sparmaßnahmen gegenzusteuern.
Konkret will die Ministerin eine ermittelte Lücke von noch zwei Milliarden Euro für 2026 füllen. Den Großteil soll eine Änderung einbringen, die den Anstieg der Vergütungen für die Kliniken begrenzt. Einsparsumme nach Kassenangaben: rund 1,7 Milliarden Euro. Gespart werden sollen außerdem 100 Millionen Euro bei Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, etwa für Porto und Werbeaktionen. Und noch einmal 100 Millionen Euro durch eine gekappte Einzahlung aus Kassenmitteln in einen »Innovationsfonds« für die Versorgungsforschung.
Der GKV-Schätzerkreis tagt am heutigen Mittwoch und präsentiert seine jährliche Prognose zur Finanzentwicklung, diesmal für 2026. Dabei können auch frische Gesetzespläne berücksichtigt werden, solange es nicht nur reine Absichtserklärungen sind. Erst vergangene Woche billigte das Kabinett Änderungen der Krankenhausreform, die den Kassen Mehrausgaben von 2,5 Milliarden Euro ersparen sollen. Nun kommt also noch ein Kabinettsbeschluss.
Der Schätzerkreis ermittelt aus den Einnahmen und Ausgaben, ob – rein rechnerisch – Bedarf für Beitragserhöhungen besteht. Auf dieser Grundlage legt das Ministerium bis 1. November einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2026 fest. Der gilt aber nur als eine amtliche Orientierungsmarke. Die Kassen entscheiden dann je nach ihrer Finanzlage selbst, ob sie an den konkreten Zusatzbeiträgen für ihre Versicherten drehen. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns. Ihn legt die Politik direkt fest.