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Apotheken-Stärkungsgesetz

Spahns Reform passiert Kabinett

Apotheken sollen künftig mehr Geld für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienste erhalten. Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf und eine Änderungsverordnung zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken beschlossen. Für gesetzlich Versicherte soll künftig der gleiche Preis für Rx-Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob sie diese über eine Offizin oder eine EU-Versandapotheke beziehen.
Jennifer Evans
17.07.2019  10:46 Uhr

Die Apotheke vor Ort sei für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patienten, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). »Darum erhalten Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken« – so sieht es zumindest der Minister. Künftig gelte der gleiche Preis für Rx-Medikamente bei der Abgabe an gesetzlich Versicherte. »So sichern wir die Arzneimittelversorgung in der Stadt und auf dem Land«, kommentiert Spahn.

Das Apotheken-Stärkungsgesetz regelt, dass gesetzlich Versicherte künftig denselben Preis für Rx- Arzneimittel zahlen, egal ob sie diese über eine EU-Versandapotheke beziehen oder in der Offizin kaufen. Versender dürfen keine Rx-Boni mehr gewähren. Extra Geld sollen die Apotheker für das Angebot zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen bekommen, etwa für intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung pflegebedürftiger Patienten in häuslicher Umgebung. Dafür sind 150 Millionen Euro vorgesehen.

Außerdem ist geregelt, dass Ärzte chronisch Kranken, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein Wiederholungsrezept ausstellen dürfen. Der Apotheker kann das Präparat dann bis zu drei Mal abgeben.

In regionalen Modellvorhaben sollen Apotheker künftig auch nach einer entsprechenden Schulung durch einen Mediziner Erwachsene gegen Grippe impfen dürfen.

Die ebenfalls beschlossene Verordnung sieht eine Stärkung des Botendiensts in der Apothekenbetriebsordnung vor. Dieser soll nun grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. Außerdem werden in der Arzneimittelpreisverordnung der Festzuschlag für Notdienste und der Betrag für Abgabe von Betäubungsmitteln erhöht.

Die Reaktionen sind gemischt

Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz lobt den heutigen Beschluss der Bundesregierung. »Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken muss überall sichergestellt sein«, sagte er. Die Offizinen seien schließlich das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. »Niemand ist so unkompliziert zu erreichen wie die Apotheker um die Ecke. Durch verschiedene Vergütungsanpassungen in einer Gesamthöhe von mehr als 200 Millionen Euro, werden gezielt die Apotheken gefördert, die überall im Land tagtäglich ihrer wichtigen und unerlässlichen Arbeit nachgehen.«

Sicher ist Heidenblut sich allerdings nicht, ob der Vorschlag des BMG mit Blick auf die Gleichpreisigkeit rechtlich tatsächlich wasserdicht ist. »Das Justizministerium hat dies meiner Meinung nach zurecht kritisiert.« Im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess werde man hier möglicherweise noch einmal nachbessern müssen.

Auch der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels Phagro kritisiert das Vorhaben des BMG, die Gleichpreisigkeit für Versandapotheken aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittelgesetz zu streichen und in das Sozialrecht zu übertragen. Damit wären pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland lieferten, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden, heißt es. »Das diskriminiert die in Deutschland ansässigen pharmazeutischen Großhändler und führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen«, so der Phagro-Vorsitzende Thomas Trümper. Der Bundesverband befürchtet nun »desaströse Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung«. Ohne Gleichpreisigkeit sei die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung durch den Großhandel »akut gefährdet«. Daran ändert nach Trümpers Ansicht auch die vorgesehene Übertragung des Gleichpreisigkeitsgebots in die sozialrechtlichen Regelungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nichts. Dieser Rahmenvertrag werde schließlich zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und Apothekerschaft geschlossen und habe keinerlei Auswirkung auf die Preispolitik ausländischer pharmazeutischer Großhändler. Der Bundesverband warnt vor einem »ruinösen Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene», insbesondere bei lukrativen Arzneimittelgruppen. 

Das Apotheken-Stärkungsgesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, die Verordnung allerdings schon.

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