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Interview Andreas Arntzen
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»Spahns Aussagen sind diffamierend«

Seit der vergangenen Woche kooperiert das Bundesgesundheitsministerium mit dem IT-Konzern Google. Wenn sich Patienten via Google über Krankheiten informieren, sehen sie nun zuerst immer die Informationen des Ministeriums. Die Medienverlage sehen einen Eingriff in die Pressefreiheit. Im Gespräch mit der PZ erklärt Andreas Arntzen, Chef des Wort&Bild-Verlages, warum Spahns Vorgehen gerade für Verlage im Gesundheitswesen ein Affront ist.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 16.11.2020  11:00 Uhr
»Es gibt schon hochwertig aufbereitete Informationen«

»Es gibt schon hochwertig aufbereitete Informationen«

PZ: Es geht Ihnen also nur um die möglicherweise verlorenen Werbegelder?

Arntzen: Nein. Es geht um die bestmögliche Information der Bürger/innen und Rechte und Freiheiten. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und am wichtigsten: Die User haben ein Recht, ungefilterte Informationen zu erhalten. Wie schon beschrieben, sehe ich natürlich auch eine seit Jahrzehnten etablierte Reputation in Gefahr. Für mich gibt es ganz einfach keinen Grund, da mit Hilfe eines US-amerikanischen IT-Konzerns staatlich einzugreifen. Es gibt einige Verlage, die diese komplexen Informationen schon heute ohne jeglichen Einfluss hochwertig aufbereiten und die Bevölkerung hervorragend mit genau den seriösen Informationen versorgen, die sich der Gesundheitsminister wünscht. Wozu muss das BMG jetzt ergänzend noch einmal erklären, was z.B. Migräne ist.

PZ: Das BMG hält übrigens dagegen, dass die eigentlichen Suchergebnisse ja trotzdem angezeigt werden. Und das stimmt auch: Wenn Sie »Migräne« beispielsweise suchen, erhalten Sie die staatlichen Informationen rechts an der Seite – die Suchergebnisse werden weiterhin aufgelistet…

Arntzen: Das stimmt nur sehr bedingt. Wenn Sie z.B. auf einem mobilen Endgerät suchen, zeigt Google erst einmal bildschirmfüllend nur das staatliche Ergebnis. Erst darunter werden dann die freien Informationen gezeigt. Google als auch das BMG sollten wissen, dass der Zugriff via mobilen Endgeräten seit über zwei Jahren über der stationären Internetnutzung liegt. Diese Argumentation hätte man sich also ersparen können.

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