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Termin im Bundestag

Spahn wirbt für Widerspruchslösung

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte angekündigt, beim heutigen Pressetermin im Bundestag über aktuelle gesundheitspolitische Themen zu sprechen. Den Fokus legte er aber dann auf das Thema Organspende.
Jennifer Evans
26.06.2019  16:08 Uhr

Der Gesundheitsminister hat heute mit Blick auf das Thema Organspende erneut für seinen Vorschlag einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung geworben. Das bedeutet, dass erst einmal jeder Volljährige als Spender gilt, solange er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Es sei denn, seine Verwandten widersprechen. Bisher sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ihm sei klar, dass diese Lösung ein »Eingriff in die persönliche Freiheit« darstelle, sagte er heute im Rahmen eines Pressetermins in Berlin. Doch auf der anderen Seite könne jeder schnell in die Situation kommen, selbst Empfänger eines Organs zu werden, gab Spahn zu bedenken.

Heute stimmt der Bundestag darüber ab, ob die derzeit geltende Regelung umgedreht werden soll. Neben Spahns Vorschlag, den er zusammen mit SPD-Politiker Karl Lauterbach vorlegte hatte, gibt es noch einen weiteren. Eine Gruppe um die Grünen-Parteivorsitzende Annalena Baerbock und Katja Kipping (Die Linke) hingegen will Bürger regelmäßig über Organspende aufklären, etwa bei der Beantragung des Personalausweises. Das entsprechende Ja oder Nein zur Organspende soll dann in einem Online-Register festgehalten werden. 

Spahn betonte, ihm gehe es nicht darum, dass sein Vorschlag gewinnt. Wichtiger sei, in Zukunft die Zahl der Organspender zu erhöhen. Und seine Gesetzesinitiative sieht er demnach als Lösung dafür. Gefreut habe ihn, dass in den vergangenen Monaten offenbar eine landesweite Debatte rund um das Thema Leben und Tod in Gang gekommen sei. Sogar im Kleinen, beispielsweise »unter Nachbarn und in der Familien« habe man über solche Fragen diskutiert, so der CDU-Politiker.

Ob der Bundestag heute dem Systemwechsel zustimmt, bleibt abzuwarten. Bei ihrer Abstimmung unterliegen die Abgeordneten jedenfalls nicht dem Fraktionszwang.

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