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Referentenentwurf

Spahn will PTA-Beruf reformieren

Nach dem Entwurf zum Apothekenstärkungsgesetz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen weiteren Referentenwurf vorgelegt: Das sogenannte PTA-Reformgesetz soll Berufsbild und Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten neu regeln. Unter anderem plant der Minister, die Kompetenzen der PTA in der Apotheke auszuweiten und die Inhalte der PTA-Ausbildung anzupassen.
Verena Arzbach
18.04.2019  12:54 Uhr

Mit dem geplanten Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbilds der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) »werden das Berufsbild und die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten im Hinblick auf die geänderten Anforderungen der Apothekenpraxis reformiert«, heißt es im Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der der Pharmazeutischen Zeitung vorliegt. Denn: »Die Aufgabenschwerpunkte der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten in den Apotheken haben sich deutlich verändert.« Die geplanten Reformen erfordern Änderungen im Gesetz über den Beruf der PTA (PharmTAG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) sowie in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). In Kraft treten sollen sie am 1. Januar 2021.

Konkret soll der Apothekenleiter ganz oder teilweise auf die Beaufsichtigung der von der PTA ausgeführten pharmazeutischen Tätigkeiten verzichten können, beispielsweise bei der Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln, der Prüfung von Ausgangsstoffen oder der Abgabe von Arzneimitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die PTA die staatliche Prüfung mindestens mit der Gesamtnote »Gut« abgeschlossen hat, insgesamt drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann und seit wenigstens einem Jahr in der Apotheke beschäftigt ist. Zusätzlich muss die PTA regelmäßig Fortbildungen besuchen und dies durch ein Zertifikat der Apothekerkammer nachweisen. PTA, die ihre Prüfung mit einer schlechteren Gesamtnote als »Gut« abgeschlossen haben, brauchen fünf statt drei Jahre Berufserfahrung, um ohne Aufsicht arbeiten zu dürfen. Der Apothekenleiter müsse den Verzicht auf die Beaufsichtigung schriftlich oder elektronisch festlegen, heißt es im Entwurf. Er muss definieren, in welchen Fällen ein Apotheker hinzugezogen werden muss.

Mehr Beratung, weniger Botanik

Auch für die PTA-Ausbildung sieht Spahn in seinem Referentenentwurf einige Änderungen vor. Bisher mussten PTA-Schüler etwa nach der schulischen Ausbildung ein sechsmonatiges Praktikum in einer Apotheke absolvieren, davon sollen sie nun zwingend mindestens drei Monate in einer öffentlichen Apotheke verbringen. Auch sollen die Ausbildungsinhalte aktualisiert und neu strukturiert werden. So sollen beispielsweise mehr Unterrichtsstunden auf Arzneimittelkunde, Medizinprodukte und Hilfsmittel einschließlich Information und Beratung sowie Übungen zur Abgabe und Beratung entfallen. Das Unterrichtsfach »Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde« soll außerdem um die Grundlagen des Gesundheitswesens und Fachterminologie erweitert werden. Deutliche Kürzungen gibt es dagegen bei der allgemeinen und pharmazeutischen Chemie sowie bei Botanik und Drogenkunde, einschließlich der praktischen Übungen.

Eine Verlängerung der PTA-Ausbildung von zweieinhalb auf drei Jahre, wie sie etwa der Bundesverband der PTA (BVpta) und die Apothekengewerkschaft Adexa schon lange fordern, sieht der Gesetzentwurf nicht vor. »Die Verlängerung des schulischen Lehrgangs würde zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten bei den Schulen und Lehrkräften sowie zu einer damit einhergehenden Verringerung der Absolventenzahl und Verteuerung der Ausbildung führen«, heißt es. Adexa-Vorstand Andreas May zeigte sich in einer ersten Stellungnahme dementsprechend enttäuscht: »Das ist wirklich nicht der erwartete große Wurf.« Zweieinhalb Jahre seien zu knapp für die anspruchsvollen Kenntnisse und Handlungskompetenzen, die die Ausbildung dem Entwurf zufolge vermitteln soll, sagte er.

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