»Erst das elektronische Rezept macht Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt«, sagte Spahn dem Blatt. Deswegen schaffe er nun den Rahmen, damit Patienten künftig auch dann Medikamente per E-Rezept verschrieben werden könnten, wenn sie nur eine Videosprechstunde besuchten. »Die Telemedizin spart Ärzten und Patienten Zeit und Wege, vor allem auf dem Land und außerhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten.«
Spahn will Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen dem Bericht zufolge verpflichten, Regeln zu vereinbaren, damit Arzneimittelrezepte auch ausschließlich in elektronischer Form als E-Rezept eingesetzt werden können. Sie haben dafür sieben Monate Zeit, nachdem die Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten ist. Das wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 geschehen. Zugleich soll das Verbot aufgehoben werden, nach dem Apotheken verordnungspflichtige Arzneien nicht abgeben dürfen, wenn der Arzt den Patienten nur telemedizinisch beraten hat.
Technische Details der Speicherung und des Zugriffs per Karte und oder per Handy-App sollen Kassen, Ärzte und Apotheker untereinander ausmachen. Das Projekt ist den Angaben zufolge eines der Themen, die Spahn auf der Digital-Klausur des Bundeskabinetts am Mittwoch und Donnerstag vorstellen will.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.