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Patienten besser verteilen
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Spahn reformiert Notfallversorgung

Schluss mit überfüllten Notaufnahmen und entbehrlichen Notarzteinsätzen – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Notfallversorgung neu organisieren. Bis 2021 sollen Krankenhäuser in ganz Deutschland zentrale Anlaufstellen einrichten, die Patienten auf Notaufnahmen oder Bereitschaftspraxen verteilen.
AutorKontaktAnna Pannen
Datum 18.12.2018  16:50 Uhr

Es läuft so einiges schief in der Notfallversorgung hierzulande. Seit Jahren klagen Kliniken über zu volle Notaufnahmen und überlastetes Personal. Patienten rufen wegen Bagatellerkrankungen einen Krankenwagen oder fahren in die Notaufnahme – der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärzte dagegen wird immer seltener genutzt.

Schon in den vergangenen Jahren haben deshalb einzelne Kliniken damit begonnen, ankommende Patienten je nach Schwere der Erkrankung aufzuteilen: Die dringenden Fälle in die Notaufnahme, die weniger dringenden auf ärztliche Bereitschaftspraxen, die oft gleich als sogenannte Portalpraxen an das jeweilige Krankenhaus angegliedert wurden.

Solche zentralen Anlaufstellen will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun in allen Bundesländern zur Pflicht machen, wenn auch nicht an jeder Klinik. Das erklärte der Minister heute in Berlin. Künftig sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder gemeinsam mit den Krankenkassen bestimmte Krankenhäuser auswählen, an denen sogenanntes integriertes Notfallzentrum mit zentraler Verteilung (sogenanntes Ein-Tresen-Prinzip) eingerichtet wird.

Wer dort mit einer nicht akuten Erkrankung erscheint, wird entweder an eine Bereitschaftspraxis oder an eine normale niedergelassene Arztpraxis vermittelt. Damit Patienten ohne akuten Behandlungsbedarf gar nicht erst in der Klinik auflaufen, soll außerdem die Notrufnummer 112 mit der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 verknüpft werden. Wird im Telefongespräch klar, dass es sich nicht um einen Notfall handelt, greift der ärztliche Bereitschaftsdienst oder es wird ein Termin in einer normalen niedergelassenen Arztpraxis vermittelt.

Apothekennotdienste können dazukommen

Beenden will Spahn auch die Regel, dass Rettungspersonal Einsätze nur dann abrechnen kann, wenn es den Patienten mit ins Krankenhaus nimmt. Die Vorschrift sei unsinnig, so der Minister. Stattdessen will er den Rettungsdienst als eigenen Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V ansiedeln. Gefragt, ob auch der Apotheken-Notdienst mit den Standorten der Notfall-Bereitschaftsdienste verknüpft werden soll, erklärte Spahn, das könne man machen, »wenn die Apotheker es sich wünschen«.

Da Rettungsdienst und Notfallversorgung Ländersache sind, plant Spahn nun eine Grundgesetzänderung, um seine Vorschläge durchzusetzen. Für diese will er zunächst bei den Bundesländern werben. Der Minister prognostiziert zwar jährliche Mehrkosten von 50 bis 100 Millionen Euro, rechnet aber mit wenig Widerstand gegen die Reform. Die Länder hätten entsprechende Regelungen schon lange angeregt, sagte er. Bis April soll ein entsprechender Gesetzentwurf stehen. Ende 2019 soll das Gesetz verabschiedet werden und spätestens ein Jahr später greifen. /

 

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