Spahn ändert Reformpläne für Intensivpflege |
Die Gesetzespläne sehen auch Erleichterungen bei der Rehabilitation vor, wenn man dafür eine bestimmte Einrichtung auswählen möchte. Soll es eine andere sein als von der Krankenkasse vorgesehen, sollen die Mehrkosten nur noch zur Hälfte zu übernehmen sein - und nicht mehr vollständig. Ältere Menschen sollen schneller und leichter an Reha-Maßnahmen kommen können. Wenn ein Arzt es verordnet, soll die Kasse beim Antrag nicht mehr überprüfen, ob die Reha medizinisch erforderlich ist. Bei einer geriatrischen Rehabilitation soll zudem die Höchstdauer zur Regeldauer erklärt werden - nämlich 20 Tage bei ambulanter Behandlung und drei Wochen bei stationärer Behandlung.