Sozialwahl 2023 beginnt |
Rund 52 Millionen Deutsche können bei den Sozialwahlen abstimmen. Dafür müssen sie Mitglieder der fünf Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund sein. / Foto: Adobe Stock/Melinda Nagy
In Millionen Haushalten flattern in diesen Tagen rote Umschläge in die Briefkästen – darin befinden sich die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023. Seit 70 Jahren ist sie ein Kernstück der deutschen Demokratie, und rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai 2023 ihre Stimme zu wichtigen Themen wie Gesundheit und Rente abgeben. Doch was hat es eigentlich genau mit der Wahl auf sich?
Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland – nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner wählen dabei die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist dieses Gremium der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.
Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen.
Rund 52 Millionen Menschen sind in Deutschland wahlberechtigt. Abstimmen können Mitglieder der fünf Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund. Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen.
Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind – zum Beispiel als Azubi. Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle. Also dürfen auch Menschen ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben, sofern sie in Deutschland leben.
Bei den Ersatzkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen. Auf den Wahlunterlagen finden sie einen QR-Code. Ihre Identität können Wähler per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern die Online-Funktion aktiviert ist. Ansonsten kann man auch einen Stimmzettel ankreuzen und in dem roten und bereits frankierten Umschlag zurückschicken.
Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, erhofft sich von der Online-Wahlmöglichkeit eine etwas höhere Wahlbeteiligung als bei der Sozialwahl 2017, als die Wahlbeteiligung bei etwa einem Drittel lag. Vor allem jüngere Menschen sollen verstärkt erreicht werden.
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