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Sorge: Versand ja, aber nicht auf Kosten der Apotheken

Dass beim Arzneimittelversand für Versender andere Vorgaben greifen als für Präsenzapotheken, ist bekannt. Die nächste Bundesregierung sollte hier endlich einen fairen Gleichstand herstellen, findet Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Für die Versorgung seien beide Formen wichtig.
Cornelia Dölger
18.02.2025  14:30 Uhr

»Gleichlange Spieße«, also gleiche Bedingungen bei Lagerung und Transport von Arzneimitteln, fordern die Präsenzapotheken schon lange; immerhin haben sie hierbei strenge Regeln zu beachten, um die Arzneimittelqualität zu sichern. EU-Versender hingegen dürfen Arzneimittel per Paketdienst verschicken. Ob hierbei etwa die Kühlkettenpflicht eingehalten wird, kontrolliert am Ende niemand, weil sich die deutschen Behörden nicht zuständig fühlen. So dreht sich die Diskussion seit Jahren im Kreis.

Gleiche Bedingungen beim Arzneimittelversand müssten für die nächste Bundesregierung Prinzip sein, forderte jetzt Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Zur PZ sagte er, dass die stärkere Nutzung des Versandhandels auch durch die Etablierung des E-Rezepts nicht einseitig auf Kosten der Apotheken vor Ort gehen dürfe.

Für die Versorgung seien beide Formen, also Abgabe vor Ort wie auch Versand, gleichermaßen wichtig, erklärte der Gesundheitspolitiker. Die Unterschiede seien aber offensichtlich und lägen nicht nur darin, dass lokale Apotheken Leistungen wie Beratungs-, Nacht- und Notdienstangebote anböten, sondern eben auch in den unterschiedlichen Vorgaben bei Lagerung und Transport.

Entwicklung »engmaschig verfolgen«

Um hier endlich einen »fairen Gleichstand« herzustellen, reiche »die eine Maßnahme« nicht aus, so Sorge. »Der nächste Bundesgesundheitsminister wäre gut beraten, die Entwicklung engmaschig zu verfolgen und nachzujustieren, falls ein Ungleichgewicht entstehen sollte.«

Die Kontrolle elementarer Transport- und Lagerungsvorschriften sollte nötigenfalls an bestehende Strukturen auf Bundes- und Landesebene angeknüpft werden, forderte Sorge. Ähnlich hatte vor Kurzem Benedikt Bühler, Vorsitzender des Verbands innovativer Apotheken (via), argumentiert. Er forderte, dass die Logistiker den Aufsichtsbehörden Arzneimitteltransporte melden und den Kontrolleuren Transportprotokolle vorlegen müssten. Der Versandhandel müsse gesetzlich zum Einhalten der GDP-Regeln gezwungen werden.

Um die Versender einzufangen und die Bedingungen anzugleichen, gab es schon mehrere Vorstöße, etwa die Aufforderung ans Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Länderliste zu aktualisieren, auf der die Länder geführt werden, die Arzneimittel nach Deutschland versenden dürfen. Die Niederlande seien von der Liste zu streichen, fordert die Freie Apothekerschaft (FA). Weil das BMG zunächst nicht reagierte, erhob der Verein im Spätsommer eine »Untätigkeitsklage«. Der Stand der Dinge ist unklar; wegen des laufenden Verfahrens äußert sich das BMG nicht dazu.

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