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UV-Filter

Sonnenschutz mit Risiko?

Sonnenschutzmittel halten mit chemischen oder physikalischen Filtern schädliche UV-Strahlung von der Haut fern. Einige der verwendeten Substanzen halten Kritiker für bedenklich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt aber Entwarnung: Zugelassene Kosmetikinhaltsstoffe in der EU seien sicher.
Nicole Schuster
27.06.2020  08:00 Uhr

Einsatz von Filtern ist reguliert

Welche Filter in Sonnencremes verwendet werden dürfen, regelt in der EU die Kosmetikverordnung. Eingesetzt werden dürfen ausschließlich Stoffe, die vom Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) gesundheitlich bewertet wurden und die im jeweiligen Anhang der Kosmetikverordnung genannt sind. Anhang VI listet die zulässigen UV-Filter auf, Anhang V die Konservierungsstoffe.

Klare Empfehlungen zu der Frage, ob ein chemischer oder ein physikalischer UV-Filter besser ist, gibt es nicht. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält sich aus der Diskussion heraus: »Das BfR spricht keine Empfehlungen hinsichtlich der Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel aus, folglich auch keine Empfehlungen zu den Inhaltsstoffen von Sonnenschutzmitteln«, sagt Jürgen Thier-Kundke vom BfR im Gespräch mit der PZ.

Hormonaktiver Schutz?

Einige Wissenschaftler warnen, dass bestimmte chemische Filter möglicherweise hormonaktiv sind. Diese Kritik findet sich auch in der Zeitschrift »Öko-Test«, die gerade ihren Test zu Sonnencremes für Babys und Kinder veröffentlicht hat. Acht der geprüften Sonnencremes verwenden UV-Filter mit den Wirkstoffen Octocrylen und Homosalat, bemängelt das Magazin. Diese stehen im Verdacht, zu den hormonaktiven Chemikalien zu gehören, die auch als endokrine Disruptoren bezeichnet werden.

Thier-Kundke gibt jedoch Entwarnung: »Die beiden genannten UV-Filter sind nach wie vor in Anhang VI der Kosmetikverordnung gelistet und damit als gesundheitlich unbedenklich bewertet.« Er verweist auf einen Review der EU-Kommission aus dem November 2018 zu Substanzen mit endokrinen Eigenschaften. Darin habe sich die Kommission verpflichtet, eine Liste von potenziellen endokrinen Disruptoren anzulegen, die im Kosmetikrecht noch keiner Regulation unterliegen. »Homosalat und Octocrylen stehen zwar auf dieser Liste der zu überprüfenden Substanzen. Das heißt aber noch nicht, dass ein gesundheitliches Risiko belegt ist«, betont der Experte.

Speziell bei Schwangeren oder Babys und Kindern kann das Apothekenteam vorsichtshalber Produkte mit mineralischen Filtern empfehlen. Denn wie eine aktuelle Studie im Fachjournal »JAMA« erneut zeigen konnte, gibt es Hinweise, dass Homosalate und Octocrylene, aber beispielsweise auch Avobenzone durch die Haut in den Körper penetrieren könnten (DOI: 10.1001/jama.2019.20747).

Die Autoren von »Öko-Test« verteilten zudem Minuspunkte, wenn in Produkten Polyethylenglykole (PEG) beziehungsweise PEG-Derivate enthalten waren. Diese Substanzen machen die Haut durchlässiger. Des Weiteren ist zu beachten, dass einige chemische UV-Absorber nicht photostabil sind und unter UV-Strahlung zerfallen. Ihre Schutzwirkung lässt rasch nach; außerdem können die Zerfallsprodukte hautreizend sein. Ebenfalls unerwünscht sind allergene Substanzen.

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