Pharmazeutische Zeitung online
Apothekenhonorar

So will Doc Morris vom pDL-Topf profitieren

Mit einem Positionspapier zur Telepharmazie macht Doc Morris bei Stakeholdern im Gesundheitswesen die Runde. Darin geht es aber nicht nur um digitale Beratungswege, sondern der Versender formuliert Ansprüche an Gelder, die für lokale Apotheken vorgesehen sind. Zudem will er bei der Selbstverwaltung mitreden.
Cornelia Dölger
Alexander Müller
01.10.2024  15:20 Uhr

Der Entwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hat es noch immer nicht auf den Kabinettstisch geschafft, die FDP hält an ihrem Veto gegen die »Apotheke ohne Apotheker« fest. Wann er kommt, ob überhaupt noch und in welcher Form, ist fraglich – wohl weil zentrale Inhalte des Vorhabens zu umstritten sind und ein Kabinettsbeschluss vor diesem Hintergrund unrealistisch wäre.

Inmitten dieser Unsicherheit prescht heute der Versender Doc Morris mit der Forderung nach einer »konsequenteren« Umsetzung der Reformpläne vor. Besonders hat er dabei die Telepharmazie auf dem Schirm, die im ApoRG-Entwurf in Form der umstrittenen »Apotheken light« auftaucht. Aber nicht nur das: Auch zum Honorar hat Doc Morris konkrete Vorstellungen, ebenso klar sind seine Forderungen nach mehr Mitspracherecht in der Selbstverwaltung. 

Grundlage ist das Positionspapier »Telepharmazie: Schlüssel zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung« aus der Feder des Unternehmens. Auf Nachfrage teilte Doc Morris mit, das Unternehmen nutze das Papier im Rahmen von Gesprächen mit verschiedenen Stakeholdern im Gesundheitswesen. Bei der Verbändeanhörung zum ApoRG im Juni war Doc Morris nicht anhörungsberechtigt. Das Papier findet sich aber im Lobbyregister des Bundestags.

Neben der titelgebenden Telepharmazie thematisiert es die Honorarfrage. Laut ApoRG-Entwurf soll es bei der Vergütung bekanntermaßen eine Umverteilung zwischen Fix- und variablem Honorar geben. Zudem sollen Apotheken und Kassen das Fixum ab 2027 selbst verhandeln können. Ab Februar 2025 sinkt obendrein der Kassenabschlag wieder – was laut GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aber ohnehin vorgesehen war. 

Fixum rauf: ja – aber nur mit Mitteln aus dem pDL-Topf

Doc Morris kann den Plänen einiges abgewinnen. Eine Anhebung des Fixums stärke das betriebswirtschaftliche Fundament der Apotheken und sei angesichts der Inflation der letzten Jahre »folgerichtig«. Auch die Verhandlungslösung sei  »systemlogisch und konsequent«. 

Das höhere Fixum mit einer sukzessiven Senkung des variablen Honoraranteils von derzeit 3 auf 2 Prozent gegenzufinanzieren, hält der Versender allerdings für wenig zielführend. Im Auge hat er vielmehr den Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL). »Soweit es primär um eine Gegenfinanzierung der Anhebung des Fixums geht, sollten zunächst im System ungenutzte Finanzmittel herangezogen werden.«

Derzeit lägen 375 Millionen Euro ungenutzt im pDL-Topf. Diese Reserven würden weiter wachsen, selbst wenn ein Teil davon in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) fließe, wie es das ApoRG vorsieht. Die Apotheken führten schlicht zu wenig pDL durch. Daher seien diese Reserven zuallererst zu nutzen. 

Mit dem Vorstoß offenbart der Versender womöglich eine neue Strategie, um an den pDL-Topf heranzukommen. Denn bei diesen Apotheken-Dienstleistungen sind die Versender bislang außen vor; die Erbringung ist an die Apotheke vor Ort gebunden und wird auch nur für sie bezahlt.

Den Versendern ist dies natürlich ein Dorn im Auge, weshalb sie gegen den entsprechenden Schiedsspruch vorgehen. Drei Klagen sind derzeit beim Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig, unter den Klägern sind Doc Morris und Redcare (vormals Shop-Apotheke).

Da eine gerichtliche Klärung in naher Zukunft nicht zu erwarten und der Ausgang des Verfahrens unsicher ist, kann der neue Vorstoß also als alternative Strategie verstanden werden: Wenn die Niederländer nicht an den pDL-Topf kommen, soll dieser über das Apothekenfixum ausgeschüttet werden. Davon würden – bei einem antizipierten Anstieg der Rx-Umsätze – auch die Versender profitieren.

»Belieferungspauschale« statt Botendienstvergütung

Auch an die Botendienstpauschale will Doc Morris heran. Das ApoRG sieht zur Botendienstvergütung zwar nichts vor, aber auf das Positionspapier hat es die Forderung dennoch geschafft. Lokale und Online-Apotheken sollten künftig  für Boten- beziehungsweise Lieferdienste gleich vergütet werden, so der Vorstoß.

Dafür sei die Botendienstpauschale nach § 129 Absatz 5g SGB V in eine Belieferungspauschale umzuwandeln, die für die Zustellung nach Hause gleichermaßen gewährt werden solle. Schließlich sei bei Vor-Ort- und Online-Apotheken das »Versorgungsergebnis gleichwertig, die Honorierung ist es nicht«. Zudem würden die  fast 3200 Präsenzapotheken mit Versandhandelslizenz davon profitieren.

Mehr Mitspracherecht in der Selbstverwaltung wünscht sich der Versender obendrein. Er kritisiert, dass im Deutschen Apothekerverband (DAV) die Anbieter von Telepharmazie »kaum oder gar nicht repräsentiert« seien. »Entsprechend führen vertragliche Vereinbarungen hier oft zu unbefriedigenden Ergebnissen.«

Die Forderung: »Alle deutschen und in der EU ansässigen Online-Apotheken, für die der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V verbindlich ist, sind über ihre Verbände in die Verhandlungen der Selbstverwaltung gleichberechtigt einzubeziehen.« 

Wie definiert Doc Morris Telepharmazie?

Telepharmazie müsse als tragende Säule im Versorgungssystem etabliert werden, heißt es weiter. In dem Positionspapier betont der Versender, das Versorgungspotenzial der Telepharmazie bleibe bisher über weite Strecken ungenutzt. Das BMG gehe mit dem geplanten ApoRG in die richtige Richtung, allerdings müsse nachjustiert werden.

So fordert der Versender, dass der Begriff »Telepharmazie« technologieoffen verwendet werden müsse. Er selbst definiert den Begriff wie folgt: »Er beinhaltet die Nutzung von synchronen und asynchronen Kommunikationswegen, digitalen Werkzeugen und logistischen Maßnahmen, mittels derer

 Patienten pharmazeutisch beraten und mit Arzneimitteln versorgt werden können, ohne dass sie sich in der Apotheke beziehungsweise mit dem pharmazeutischen Personal physisch an einem Ort befinden.«

Dass im Gesetzentwurf nur von pharmazeutischer Beratung »mittels einer synchronen Echtzeit-Videoverbindung» die Rede sei, seit mithin zu kurz gegriffen, weil diese Definition Kanäle wie Telefonie, Chats oder Erklärvideos im Vorfeld einer Videoberatung außen vor lasse.

Videogestütztes Arbeiten für PTAs und Apotheker müsse zudem auch außerhalb der Apotheke erleichtert werden. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für Routineaufgaben in der Arzneimittelversorgung sei zu fördern. 

Telepharmazie müsse »gleichberechtigte und diskriminierungsfrei« in das Sozialrecht einbezogen werden. Dabei müssten grundsätzlich zusätzliche Services, die einen belegbaren Mehrwert für Versicherte haben, gesondert vergütet werden.

Dass Apotheken auch bei telemedizinischen Leistungen assistieren beziehungsweise stärker in die Prävention und Betreuung von Volkskrankheiten eingebunden werden sollen, begrüßt der Versender.  Entscheidend sei, dass solche Beratungsleistungen auch mit digitaler Unterstützung erbracht werden können. 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa