Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,
- den Pharmadialog unter Federführung des BMG wieder aufzunehmen, um gemeinsam mit allen Beteiligten kurz- und langfristige tragfähige Maßnahmen gegen die Arzneimittelknappheit zu schaffen;
- eine beim BMG verortete Arbeitsgruppe unter Einbeziehung aller Beteiligten, wie Behörden, Krankenversicherungen, Industrie und Verbänden, zu bilden, die Vorschläge zur besseren Erforschung und Versorgung insbesondere mit Kinderarzneimitteln erarbeitet;
- das BfArM mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen auszustatten, um ein kontinuierliches Monitoring von Lieferengpässen zu ermöglichen und die gesammelten Daten in aktueller, aussagekräftiger und anwenderfreundlicher Form zur Verfügung stellen zu können;
- sich verstärkt in die Revision der Arzneimittelgesetzgebung in der EU einzubringen und darauf hinzuwirken, dass die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Europa gestärkt und insbesondere wichtige Arzneimittel wieder primär in Europa produziert werden;
- sich im selben Prozess für die Etablierung eines EU-Frühwarnsystems für Lieferengpässe einzusetzen;
- ein Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen, das zu einer Stärkung und Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort für klinische Prüfungen führt;
- eine Maßnahmenanalyse des GKV-FinStG als auch eine sachgerechte Fortentwicklung des AMNOG unter Einbezug der Expertise aller Beteiligten und externer wissenschaftlicher Beratung vorzunehmen;
- die Festbeträge den Herstellungskosten der Kinderarzneimittel entsprechend angemessen anzuheben und zu entfristen, um eine langfristige Planungssicherheit zu schaffen und den Produktionsstandort Deutschland bzw. Europa zu stärken. Die Aussetzung der Festbeträge sowie die 50-prozentige Anhebung bieten den Unternehmen keine wirkliche Perspektive;
- Festbetragsgruppen zu bilden, die sich stärker an alters- und patientengerechten Darreichungsformen orientieren;
- die Regelungen des ALBVVG und des Pflegestudiumstärkungsgesetzes für erweiterte Austauschregelungen in der Apotheke bei Nichtverfügbarkeit des abzugebenden Arzneimittels wieder an den Regelungsgehalt der SARS-CoV-2-Versorgungsverordnung anzupassen, um den Apotheken wirksamere Handlungsoptionen zu geben;
- Regelungen zu treffen, die es Apothekerinnen und Apothekern ermöglichen, in einer Mangelsituation, nach Rücksprache mit der verschreibenden Ärztin beziehungsweise dem verschreibenden Arzt, ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abzugeben;
- eine angemessenere Vergütung der Aufwendungen im Rahmen des Lieferengpassmanagements, das die Teams in den Apotheken täglich leisten, zeitnah umzusetzen;
- das Apotheken-Fixum von 8,35 Euro um einen angemessenen Betrag anzuheben sowie vor dem Hintergrund der aktuellen Kostenentwicklung eine regelmäßige Berichtspflicht der Bundesregierung über die Entwicklung des Apothekenhonorars zu etablieren;
- darauf hinzuwirken, dass die Vertragspartner eine sachgerechte Regelung im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V treffen, welche die Zulässigkeit von Nullretaxationen für Apotheker auf gravierende Fälle beschränkt;
- Maßnahmen zu prüfen, die bei einem Arzneimittelengpass einen angemessenen Off-Label-Use-Einsatz bei Kinderarzneimitteln ermöglichen und die Kostenübernahme in diesen Fällen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen rechtssicher für alle Betroffenen zu gestalten;
- eine Regelung für Apothekerinnen und Apotheker zu schaffen, bei Nichtlieferbarkeit eines Kinderarzneimittels nach Verfügbarkeitsabfrage beim pharmazeutischen Großhandel die erweiterten Austauschregelungen auch für Darreichungsform und Individualrezeptur anzuwenden;
- zu prüfen, ob und wie Ärzten aktuelle Informationen darüber zur Verfügung gestellt werden können, in welchen Apotheken noch Fiebermedikamente bzw. Antibiotika vorhanden sind;
- gemeinsam mit den Ländern Fördermaßnahmen für die Neugründungen von VorOrt-Apotheken in unterversorgten Gebieten zu erarbeiten, um für Neugründerinnen und -gründer eine solide Existenzgrundlage gewährleisten zu können;
- den Abbau von bestehenden bürokratischen Auflagen und einschränkenden Regularien zu prüfen, welche die Wirtschaftlichkeit von Apothekenbetrieben hemmen und zeitliche Ressourcen unverhältnismäßig stark binden;
- zeitnah in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Grundlagen für eine zukunftsorientierte Novellierung der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker (AAppO) gemäß den Plänen der Interessenvertretungen (Runder Tisch bei der Bundesapothekerkammer) zu schaffen, sowie die Notwendigkeit einer Erhöhung der Zahl an Pharmaziestudienplätzen sowie die bessere Belegung noch freier Plätze zu erörtern;
- das Schulgeld für die Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin und zum Pharmazeutisch technischen Assistenten bundesweit abzuschaffen und eine Ausbildungsvergütung während der Fachschulzeit zeitnah einzuführen.