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So steht der BPhD zu den neuen Vorgaben aus der EU

Die EU plant, eine Richtlinie zu Berufsqualifikation zu aktualisieren, die auch die Ausbildung von angehenden Apothekerinnen und Apothekern in Deutschland betrifft. Im Entwurf ist die Ausweitung des Curriculums vorgesehen, etwa um die Gebiete Public Health, Sozialpharmazie und Interprofessionalität. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) unterstützt dieses Vorhaben prinzipiell – wenngleich ihm ein wichtiger Aspekt im Entwurf fehlt.
PZ
12.02.2024  15:00 Uhr

Das Pharmaziestudium und die praktische Ausbildung zum Apotheker sind innerhalb der Europäischen Union ähnlich aufgebaut. Dies soll garantieren, dass der Berufsabschluss von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird. Welche Anforderungen hierbei gelten, ist in der »Berufsqualifikations-Richtlinie« 2005/36/EG geregelt. Diese soll überarbeitet und um einige Lehrinhalte ergänzt werden, um den Apothekerberuf patientenorientierter zu gestalten. 

Den geplanten Neuerungen steht der BPhD im Allgemeinen positiv gegenüber, wie er aktuell in einer Pressemitteilung kommentiert. Er begrüßt die Ausweitung des Curriculums um Lehrinhalte aus den Gebieten Public Health, klinischer Pharmazie, Sozialpharmazie und Interprofessionalität – insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und die komplexer werdende Gesundheitsversorgung. »Um der Herausforderung angemessen begegnen zu können, ist der Erwerb von patientenorientieren Kenntnissen in der universitären Lehre erforderlich«, betont der Studierendenverband.

Diese Lehrinhalte kommen aus Sicht der Studierenden in Deutschland bisher zu kurz. Beispielsweise hätten 15 von 20 befragten Pharmazie-Fachschaften angegeben, dass interprofessionelle Kommunikation gar nicht oder nur unzureichend im Rahmen der klinischen Pharmazie gelehrt werde. »Daher begrüßt der BPhD die Implementierung der aufgeführten Aspekte im gesamten Gebiet der Europäischen Union.«

BPhD fordert eine wissenschaftliche Arbeit im Studium

Was dem Studierendenverband im Entwurf zur neuen Richtlinie noch fehlt, ist die Vorgabe zu einer wissenschaftlichen Arbeit im Pharmaziestudium. Bisher gewährleiste die Ausbildung zum Apotheker nach Artikel 44 § 3 der EU-Richtlinie nicht die Fähigkeit, wissenschaftliches Arbeiten zu beherrschen, bedauert der BPhD. Dieses sei jedoch »eine essenzielle Fähigkeit von Apothekerinnen und Apothekern« und eine »wichtige Grundlage eines adäquaten Umgangs mit Arzneimitteln«. Konkret nennt der BPhD hier die Fähigkeit, Literaturrecherchen durchzuführen und Studiendaten zu beurteilen. 

Zudem sei die wissenschaftliche Arbeit bereits in den meisten EU-Staaten Teil des Pharmaziestudiums. Deutschland stelle hier eine Ausnahme dar, betont der BPhD. Damit Studierende in der EU vergleichbare Fähigkeiten im Studium erwerben, erachtet der Verband eine EU-weite Implementierung einer wissenschaftlichen Arbeit als sinnvoll.

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