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Pharmazeutische Dienstleistungen

So startet der DAV in die Verhandlungen

In Kürze beginnt für den Deutschen Apothekerverband (DAV) die wohl wichtigste Verhandlungsrunde der vergangenen Jahre. Denn erstmals dürfen die Apotheker mit dem GKV-Spitzenverband über die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen sprechen. Am heutigen Dienstag hat die ABDA ihre Mitglieder über die Verhandlungsstrategie informiert. Der DAV will Dienstleistungen in drei Bereichen anbieten.
Benjamin Rohrer
02.02.2021  17:10 Uhr

Das Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) bringt für die Apotheker eine Neuregelung mit sich, die sie schon seit Jahren gefordert hatten. Das Gesetz verpflichtet die Kassen mit den Apotheken Verträge über vergütete pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen. Das Gesetz gibt nur sehr grob vor, in welchen Bereichen die Apotheker ihren Kunden solche Dienstleistungen anbieten können. Vielmehr werden der DAV und der GKV-Spitzenverband verpflichtet, die Services in neuen Verträgen genauer zu definieren und auch eine Vergütung für die jeweiligen Leistungen festzulegen.

Um sich die Verhandlungen nicht im Vorhinein schon zu zerschießen, hatte die ABDA bislang nicht veröffentlicht, welche Dienstleistungen sie in den Kassenverhandlungen anbieten wird. Im Hintergrund hat die Standesvertretung allerdings schon länger an konkreten Vorschlägen gearbeitet. Am heutigen Dienstag hat die ABDA-Spitze diese Strategie den 34 Chefs der Apothekerkammern und -verbände in einer Sitzung des Gesamtvorstandes vorgestellt. Der PZ liegt das Strategiepapier der ABDA vor, aus dem hervorgeht, dass die Apotheker mit ihren Dienstleistungen Versorgungsdefizite in drei Bereichen der Versorgung ausbessern wollen.

Konkret beschreibt die Standesvertretung der Apotheker drei größere Versorgungsbaustellen, bei denen die Pharmazeuten mit ihrer Expertise den Patienten helfen sollen. Erstens sollen mit pharmazeutischen Dienstleistungen die Risiken der Polymedikation minimiert werden. Die ABDA legt hier einige Daten vor: Demnach sind rund 7,6 Millionen Bundesbürger über 65 von Polymedikation betroffen. 3 bis 7 Prozent der Klinikeinweisungen sind laut ABDA arzneimittelbedingt – zwei Drittel dieser Einweisungen gelten als vermeidbar. Und genau in diesem Bereich kommen die Apotheker ins Spiel: Strukturierte Medikationsanalysen, die laut ABDA »weit über die allgemeine Informations- und Beratungstätigkeit der Apotheker« hinausgehen, sollen helfen unnötige Einweisungen zu vermeiden.

Therapietreue und Früherkennung

In einem zweiten Leistungsblock soll es um die Verbesserung der Therapietreue gehen. Laut ABDA liegt die Therapietreue bei Langzeittherapien im Mittel nur bei rund 50 Prozent. Auch die technische Komplexität von Arzneiformen könne die richtige Anwendung von Medikamenten beeinträchtigen. Als Beispiel nennt die ABDA hier die Versorgung von Asthmatikern. Die Standesvertretung schlägt daher Dienstleistungen vor, in denen die Kunden hinsichtlich ihrer Medikamenteneinnahme gecoacht werden. Sie verweist dabei auch auf ähnliche Dienstleistungen in Großbritannien, nach denen die Therapietreue innerhalb von zehn Wochen gesteigert werden konnte.

Schließlich will die ABDA Dienstleistungen anbieten, in denen es um die Vorsorge und die Früherkennung von Volkskrankheiten geht. Die ABDA zitiert beispielsweise eine Studie, nach der etwa 10 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben zur Behandlung von Diabetes-Patienten aufgewendet werden. Mit ihrer großen Reichweite von etwa 1 Milliarde Patientenkontakten könnten die Apotheken helfen, mit bestimmten Tests das Diabetes-Risiko von Kunden frühzeitig festzustellen.

Klar ist aber, dass der DAV nicht nur hinsichtlich der Inhalte der Dienstleistungen schwierige Verhandlungen vor sich haben wird. Vielmehr wird es auch um organisatorische und finanzielle Themen gehen. Beispielsweise enthält das VOASG eine riesige Lücke hinsichtlich der Vergütung der Dienstleistungen. Die Apotheker hatten darauf gedrängt, dass der Gesetzgeber den Nacht- und Notdienstfonds damit beleiht, die Pauschalen für die Dienstleistungen an die Apotheken ausschüttet. Allerdings ist im Gesetz nur eine packungsbezogene Pauschale (20 Cent) vorgesehen, die die Kassen grundsätzlich für die Dienstleistungen ausgeben müssen. Wie das Geld in Pauschalen umgewandelt und dann dienstleistungsbezogen an die Apotheken verteilt werden soll, wird also auch Verhandlungsgegenstand sein.

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