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Apothekenreform

So plant das BMG die PTA-Vertretung

Das Bundesgesundheitsministerium hält an der geplanten PTA-Vertretung fest. Im jetzt vorliegenden Referentenentwurf werden die Vorgaben für die Weiterbildung genauer definiert und die Maßnahme an sich begründet.
AutorAlexander Müller
Datum 17.10.2025  16:22 Uhr

In der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist bislang geregelt, dass sich der Apothekenleiter nur durch einen Apotheker vertreten lassen darf, höchstens drei Monate im Jahr. Und in § 2 Abs 6 geht es um die »aussterbenden« Berufe Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur, die unter bestimmten Voraussetzungen und nicht länger als vier Wochen im Jahr vertreten dürfen.

Hier plant das BMG die Ergänzung, demnach darf sich ein Apothekenleiter »nicht länger als 20 Tage im Jahr, davon zusammenhängend höchstens zehn Tage, an denen die Apotheke dienstbereit ist, von einem vertretungsberechtigten pharmazeutisch-technischen Assistenten vertreten lassen, wenn dieser insbesondere hinsichtlich seiner Kenntnisse und Fähigkeiten dafür geeignet ist und die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 4 Satz 1 PTA-Berufsgesetz erfüllt«.

Bestimmte Apotheken werden ausgeschlossen. Im Referentenentwurf heißt es weiter: »Der mit der Vertretung beauftragte Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur oder pharmazeutisch-technische Assistent hat während der Dauer der Vertretung die Pflichten eines Apothekenleiters.«

Das PTA-Berufsgesetz wird angepasst und die Inhalte für die Weiterbildung, die zur Vertretung berechtigt, definiert. »Der Inhalt der Weiterqualifizierungsschulung soll insbesondere vertiefende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu den folgenden Themen vermitteln«, heißt es im Entwurf. Und dies wird so konkretisiert:

Die Bundesapothekerkammer (BAK) soll ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Mustercurriculum für eine Weiterqualifizierungsschulung für PTA entwickeln. Die Weiterqualifizierungsschulung soll mindestens zwei Jahren und 650 Stunden umfassen und berufsbegleitend absolviert werden können. Je nach Lehrinhalt soll auch digitaler Form möglich sein.

Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es einleitend im Entwurf. »Ziel der Reform ist es, den Apotheken verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, um ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung weiterhin zu erhalten.« Bürokratieabbau und Stärkung der Eigenverantwortung sollen dabei helfen. »Gleichzeitig benötigen Apotheken bessere Möglichkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften und müssen diese flexibler als bisher einsetzen können.«

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