So kann die Apotheke darauf reagieren |
Sven Siebenand |
21.11.2024 15:30 Uhr |
KI ist auch in der Apotheke ein Thema der Zukunft. Übrigens: Auch dieses Bild ist von KI generiert. / © Adobe Stock/tiena(KI-generiert)
»KI ist gekommen, um zu bleiben«, betonte Professor Dr. Klaus Juffernbruch von der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in Neuss gestern bei der Großen Fortbildung der Apothekerkammer Nordrhein in Wuppertal. KI werde nie wieder »weggehen« und der schlimmste Fehler, den man machen könne, sei, KI komplett zu ignorieren. Deshalb riet der Mediziner und Informatiker dazu, sich mit den Möglichkeiten und Grenzen von KI vertraut zu machen. Das gelte auch für die Arbeit in der Apotheke.
Experte zu KI-Fragen: Professor Dr. Klaus Juffernbruch, Mediziner und Informatiker aus Neuss / © AKNR/Böhne
Juffernbruch legte allen Apothekenteams die Lektüre des ABDA-Positionspapiers »Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Pharmazie« ans Herz, welches erst vor wenigen Wochen veröffentlicht wurde. Zudem präsentierte er eine Reihe von KI-Anwendungsbeispielen für die Apotheke.
Für den Start am einfachsten sei es, KI-Tools für Marketingzwecke einzusetzen, so der Referent. Als Beispiele nannte er das Erstellen von Texten für Social-Media-Kanäle oder von Podcasts aus Textdateien. KI-Systeme lassen sich aber auch im Backoffice, etwa hinsichtlich Sortiment- und Preissteuerung, und im Service, beispielsweise in der Kommunikation mit Kunden durch KI-gesteuerte virtuelle Agenten, nutzen. Auch für die wissenschaftliche Recherche kämen spezielle KI-Systeme für ausgewählte Anwendungsfälle infrage, so Juffernbruch. Und: Wer ein paar Kniffe hinsichtlich Prompt-Erstellung berücksichtige, könne den Nutzen generativer KI maximieren.
»Überprüfen Sie fachliche Aussagen generativer KI-Systeme aber immer mit Ihrem Sachverstand«, betonte der Mediziner. Er informierte, dass einige Systeme verwendete Quellen zwar angeben, diese aber möglicherweise auch frei erfunden sind. Ferner gelte es, die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht bei der KI-Nutzung stets zu beachten.