Skonto-Freigabe kommt frühestens mit dem Gesetz |
Cornelia Dölger |
02.10.2025 16:00 Uhr |
Handelsübliche Skonti beim Rx-Einkauf sollen laut Koalition wieder eingeführt werden. Die Wiederfreigabe ist Teil der Eckpunkte zur Apothekenreform. / © Imago / Funke Foto Services
Über eine Soforthilfe in Form einer Honoraranpassung können sich Apotheken vorerst nicht freuen, denn die angespannte Finanzlage der Kassen lasse eine Erhöhung nicht zu, wie Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) beim Apothekertag in Düsseldorf begründete. 9,50 statt 8,35 Euro pro Rx-Packung – dies steht zwar im schwarz-roten Koalitionsvertrag und ließ die Apotheken auf konkrete Hilfe hoffen. Bis auf Weiteres bleibt es aber eine Absichtserklärung.
Wenn es um schnelle Hilfe geht, war regelmäßig auch das Skonto-Thema auf der Agenda. Mit deren Deckelung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Apotheken schon seit Anfang vergangenen Jahres die Betriebsergebnisse empfindlich beschnitten. Handelsübliche Skonti wiedereinzuführen und sie nicht weiter wie Rabatte einzustufen und damit den Preisregeln zu unterwerfen, wäre formal ein unkomplizierter Schritt – den die Koalitionäre gehen wollen, bislang aber nicht gegangen sind.
Daher stellt sich im Zusammenhang mit Skonti auch immer die Zeitfrage: Kommt die im Koalitionsvertrag verankerte Wiederfreigabe separat und womöglich früher als das Gesetz oder wird es ein Paket aus einem Guss?
Warken hatte sich hierzu beim Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf nicht ganz eindeutig geäußert. Auf die Frage von PZ-Chefredakteur Alexander Müller, ob die Freigabe »sofort« per Verordnung komme, sagte Warken: »Ja«. Im Anschluss führte sie aber aus, dass die Freigabe Teil eines »Maßnahmenpakets« sei, »das jetzt gemeinsam kommt« – also Anfang Oktober und nicht früher.
Dies bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) jetzt auf Anfrage. Man beabsichtige, die »Maßnahmen in einem kohärenten Gesetz- und Verordnungspaket auf den Weg zu bringen«. Ob dies bedeutet, dass die Maßnahmen auch alle gleichzeitig greifen, nämlich, wenn das Gesetz in Kraft tritt, beantwortete das BMG nicht.
Die Zuständigkeit für die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die die Zuschläge für Apotheken und Großhandel regelt, liegt nach wie vor beim Bundeswirtschaftsministerium und nicht beim BMG. Zu Zeiten der Ampelkoalition gab es mehrere Anläufe, die Verordnung umzuziehen, aber letztlich durch den Ampelbruch und damit beerdigte Gesetzesvorhaben kam dies nicht zustande. Ob und wie die Zuständigkeitsfrage die aktuellen Pläne beeinflusst, beantwortete das BMG auf Anfrage nicht.