Skonto-Freigabe erst mit dem ApoRG |
Alexander Müller |
12.06.2024 20:24 Uhr |
Der Gesetzgeber will Skonti im Einkauf wieder zulassen, aber nicht sofort. / Foto: NOWEDA
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant mit seiner Reform unter anderem eine Umschichtung beim Apothekenhonorar. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) soll dazu an verschiedenen Stellen geändert werden.
Doch auch in § 2 zum Großhandelshonorar ist eine Anpassung geplant: Das Fixum der Großhändler bleibt bei 73 Cent und der prozentuale Zuschlag auf den Abgabepreis des Herstellers bei maximal 3,15 Prozent. Auch bleibt die Marge bei 37,80 Euro gedeckelt. Aber abweichend von diesen fixen Honorarvorgaben soll der Halbsatz ergänzt werden, dass »die Gewährung von handelsüblichen Rabatten oder Vergünstigungen zulässig« ist.
Und in der Begründung heißt es, dass »Rabatte oder sonstige finanzielle Vergünstigungen, wie insbesondere Skonti bei Vereinbarung von Zahlungszielen« von den Großhändlern gewährt werden dürfen, auch wenn sie den relativen Zuschlag von 3,15 Prozent überschreiten. Eine Rabattierung des Festzuschlags in Höhe von 73 Cent soll aber nicht möglich sein, heißt es.
Damit will Lauterbach zwar eine akute Forderung der Apothekerschaft umsetzen, allerdings viel später als erhofft. Denn das ApoRG dürfte – wenn überhaupt – erst 2025 in Kraft treten.
Die ABDA hatte auf eine schnelle Reaktion des BMG gehofft – entweder direkt per Verordnung oder im Wege eines Omnibusgesetzes. Dafür hätte sich zum Beispiel das Medizinforschungsgesetz (MFG) angeboten, das aktuell beraten wird. Die ABDA hatte in einer Stellungnahme sogar schon einen konkreten Formulierungsvorschlag geliefert.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hatte noch gestern zu Protokoll gegeben, dass sie aus dem BMG die Zusage für eine schnelle Skonto-Freigabe erhalten habe. Doch in der heutigen Anhörung spielte das Thema keine Rolle. Der Grund dürfte im Apothekenreformgesetz liegen.