Simulierte neue Beitragsordnung |
| Alexander Müller |
| 25.07.2025 09:00 Uhr |
Bei der Festlegung von Beitragssätzen sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. / © Adobe Stock/hayo
Die Kammerbeiträge werden in den Ländern auf unterschiedliche Art erhoben. Es gibt pauschale Beträge pro Mitglied, prozentuale Erhebungen und Mischformen daraus. Und die in den Satzungen geregelten Modelle der Beitragserhebung sind nicht in Stein gemeißelt. Zuletzt hat die Apothekerkammer Berlin ihr Verfahren umgestellt, in anderen Kammerbezirken wird ebenfalls über eine Anpassung verhandelt.
Wenn Kammern – oder auch Landesapothekerverbände – über eine Umstellung nachdenken, kann Guido Michels von der Treuhand Hannover helfen. Der stellvertretende Leiter der betriebswirtschaftlichen Abteilung der Steuer- und Wirtschaftsberatung hat die verschiedenen Modelle ausgewertet und berät zu den Vor- und Nachteilen.
Die Beitragsordnung muss verschiedene Anforderungen erfüllen. In erster Linie muss die Kammer (oder der Verband) natürlich genügend Einnahmen erzielen, um die laufenden Kosten zu finanzieren, und das möglichst stabil und verlässlich. Die zu zahlenden Beiträge sollten zudem möglichst unbeeinflussbar von den Mitgliedern sein, damit sich diese nicht »arm rechnen« können. Und nicht zuletzt sollte das System möglichst einfach sein, damit es nachvollziehbar ist und keinen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand erzeugt. Klar ist, dass diese Ansprüche teilweise gegeneinander laufen.
Der Frage der Gerechtigkeit in der Beitragsordnung kann man sich von verschiedenen Seiten nähern, wie Michels gegenüber der PZ erklärt: »Das Konzept der Solidarität stellt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder in den Mittelpunkt, das Konzept der Äquivalenz konzentriert sich auf die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, die jede Berufsorganisation für sich treffen muss.«
Während für angestellte Approbierte regelmäßig ein pauschaler Beitrag veranschlagt wird, gilt für Inhaberinnen und Inhaber häufig ein prozentualer Beitrag. Dieser kann sich wiederum am Umsatz der Apotheke, am Rohgewinn oder am Gewinn orientieren. Auch Kappungen und Dynamisierungen kommen vor.
Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile. Während Pauschalen in puncto Äquivalenz und Einfachheit bestechen, ist ein am echten Gewinn orientierter Beitragssatz maximal solidarisch. Als Nachteile führt Michels bei diesem Verfahren auf, dass die Ausgangsbasis von den Mitgliedern leichter beeinflusst werden kann. Das gilt für den Umsatzbezug nicht – allerdings auf Kosten der Solidarität. Denn besonders umsatzstarke Geschäftsbereiche können ertragsschwach sein, sodass die Inhaberinnen und Inhaber mit Blick auf ihre Betriebsergebnisse vom Kammerbeitrag überproportional belastet werden.
Und welches System ist nun das gerechteste? »Das lässt sich wie so oft leider nicht pauschal beantworten. Es kommt im Einzelfall auf die jeweiligen Voraussetzungen bei der Berufsorganisation an, insbesondere auf die Mitgliederstruktur«, so Michels.
Die Treuhand bietet den Kammern und Verbänden Simulationsrechnungen für verschiedene Beitragsmodelle an. Wer wären im Fall einer Umstellung die Gewinner und Verlierer? Denn am Ende entscheiden die Mitglieder selbst über ihre Beitragsordnung. »Wir können in den Gremien die Rolle der neutralen Instanz einnehmen«, so Michels. Simulationen, Gutachten und vorab geführte Interviews mit Stakeholdern können seiner Erfahrung nach schon etwas Druck aus dem Kessel nehmen.