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Antrag zu Potenzmittel

Sildenafil demnächst rezeptfrei?

In anderen Ländern ist das Potenzmittel Sildenafil (Viagra® und Generika) bereits seit Längerem rezeptfrei erhältlich. Auch in Deutschland könnte es nächstes Jahr eventuell so weit sein – zumindest liegt ein Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht vor.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 05.11.2021  16:00 Uhr

Am 25. Januar 2022 tagt turnusgemäß der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht das nächste Mal. Am Freitag hat das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Tagesordnung der nächsten Sitzung veröffentlicht. Demnach wird das Expertengremium auch über einen Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 50 mg zur oralen Anwendung beraten. Und auch Kombinationsmittel aus Xylometazolin und Ipratropiumbromid zur intranasalen Anwendung (Otriven® Duo) könnten rezeptfrei werden.

Zur Behandlung von Erektionsstörungen ist Sildenafil derzeit in den Stärken 25, 50 und 100 mg Filmtabletten je nach Anbieter in Packungsgrößen von vier bis zu 96 Stück erhältlich. Neben dem Originalpräparat Viagra von Pfizer sind zahlreiche generische Versionen verfügbar. Es ist anzunehmen, dass nur die kleinste Packung mit vier Tabletten vorerst aus der Verschreibungspflicht gehen könnte. Entscheidend wird dann die Beratung des Apothekenpersonals zu den Kontraindikationen und Vorsichtsmaßnahmen für Patienten mit bestimmten Grunderkrankungen sowie zu wichtigen Wechselwirkungen (Nitrate!) und der korrekten Anwendung (eine Stunde vor dem Geschlechtsverkehr, Maximaldosis, Einnahme nur einmal täglich) sein.

Entscheidet sich der Sachverständigenausschuss, in dem die Apothekerschaft über die AMK vertreten ist, mehrheitlich für den Antrag, liegt es am Bundesgesundheitsministerium darüber zu entscheiden. Es ist dabei nicht an die Empfehlung des Ausschusses gebunden. Offiziell aus der Rx-Pflicht entlassen ist ein Arzneistoff in bestimmter Dosierung und Formulierung erst, wenn dies in einer Änderungsverordnung zur Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

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