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ABDA-Papier zum ApoRG
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Sieben Argumente gegen die Apothekenreform

Das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hätte in seiner aktuellen Form aus Sicht der Apothekerschaft negative Konsequenzen für die Versorgung. Um Politik und Gesellschaft davon zu überzeugen, hat die ABDA die befürchteten Folgen der Reform in einem Argumentationspapier zusammengefasst und den Kammern und Verbänden für die politische Arbeit zur Verfügung gestellt. Begleitend soll es eine Kampagne geben.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 26.06.2024  09:00 Uhr
Sieben Argumente gegen die Apothekenreform

Würde der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Gesetz, wären diverse Leistungskürzungen und Qualitätseinbußen die Folge, warnt die ABDA. Mit dem geplanten Systemwechsel würde demnach »eine Kommerzialisierung der Versorgung betrieben, die das Bundesgesundheitsministerium in anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung nach negativen Erfahrungen ausdrücklich bekämpfen will«. Die ABDA listet sieben mutmaßliche Folgen der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen:

1. Pseudo-Apotheken schaden den Patientinnen und Patienten

Beim ersten Punkt geht es um die geplante PTA-Vertretung mit Videokonsultation, die gesenkten Präsenzpflichten für den Apothekenleiter sowie die größeren Abstände zwischen Filialapotheken. »Unter solchen Bedingungen findet de facto keine persönliche Leitung der Apotheke durch eine Apothekerin oder einen Apotheker mehr statt«, so die ABDA.

Unter dem Strich stehe eine massive Patientengefährdung, weil der eigentliche Beratungsbedarf in vielen Fällen von den Patienten nicht erkannt werde. Bestimmte Leistungen in der Apotheke könnten dann gar nicht mehr angeboten werden. Das gilt laut Papier zum Beispiel für Impfungen in der Apotheke, die mit der Reform eigentlich ausgebaut werden sollen.

2. Einschränkung der Versorgung.

Die BMG-Reform würde den Zugang der Bevölkerung zu Leistungen wie Notdiensten, individueller Arzneimittelherstellungen und Impfungen einschränken. »Beispielsweise wird mit dem Entwurf die dauerhafte Dienstbereitschaft der Apotheken grundsätzlich abgeschafft. Das Bereitschaftsniveau soll dadurch dem des gemeinen Handels gleichgesetzt werden. Dadurch werden zusätzlich Lücken in der Versorgung entstehen.«

3. Der freie Heilberuf wird abgeschafft

Der Apothekeninhaber sei im Versorgungsbild des BMG kein freier Heilberufler mehr, sondern werde zum »reinen Gewerbetreibenden degradiert«. Der Wettbewerbsdruck werde steigen, was den Abbau von Fachpersonals und in der Konsequenz Leistungseinschränkungen zur Folge habe.

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