Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Vorstoß gegen Fälschungen
-
Sicherheitslücke Papierrezept

Landesapothekerkammer sowie -verband Thüringen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkasse Barmer machen sich gemeinsam gegen Rezeptfälschungen stark. Es brauche eine verbindliche Nutzung des E-Rezepts.
AutorKontaktPZ
Datum 09.04.2026  16:20 Uhr

Die Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) schätzt die Schäden durch Rezeptfälschungen auf rund 100 Millionen Euro jährlich. Eine der Schwachstellen seien die Papierrezepte und die mangelnde Nutzung der Telematik-Infrastruktur. Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), dem Thüringer Apothekerverband (ThAV) und der Barmer unterbreiten sie dem Thüringer Gesundheitsministerium sowie  verschiedenen Akteuren auf Bundesebene Vorschläge zur gesetzlichen Absicherung. Dies geht aus einer Pressemitteilung der LAKT hervor. 

»Appelle allein reichen nicht aus. Solange Papierrezepte im Umlauf sind, bleiben sie ein Einfallstor für Fälschungen«, erklärt der Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, Ronald Schreiber. Besonders für fälschungsanfällige Medikamente wie beispielsweise Betäubungsmittel solle die Nutzung der TI verpflichtend werden. Man plädiert für eine gesetzliche Verankerung im Zuge der geplanten Apothekenreform.

Was tun im Notfall? 

Für technische Notfälle machen die Thüringer einen Vorschlag – die sogenannte »Notfall-Verschreibung«. Dabei handelt es sich um ein »normales Rezept«, das mit einem »N« gekennzeichnet wird. »Die Apotheke hat die verschreibende Person möglichst vor der Abgabe zu informieren und diese die Verordnung auf einem mit einem ›N‹ gekennzeichneten BtM-Rezept zu bestätigen«, so die LAKT. So sollen Versorgung und Sicherheit auch im Notfall gewährleistet sein. 

Um sicherzustellen, welche Medikamente schlussendlich unter die »TI-Pflicht« fallen sollen, wird ein Sachverständigen-Ausschuss empfohlen. Die LAKT nennt einige Beispiele, die erhöht missbrauchsgefährdet sein könnten: »starke Schmerzmittel, Cannabis, Schlafmittel oder auch GIP- und GLP1-Rezeptor-Agonisten. Auch Arzneimittel, die auf der Dopingliste stehen, können unter diese Regelung fallen«. Der Ausschuss soll auch Ausnahmen von der Regel festlegen. 

Mehr von Avoxa