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Gesundheitspolitische Diskussion

»Sicherheit ist niemals ein Fehlinvestment«

Im Rahmen des ADKA-Jahreskongresses traf bei einer Diskussionsrunde ein Krankenhausapotheker auf einen Gesundheitsökonomen, eine Vertreterin der Pharmaindustrie und einen Krankenkassen-Vertreter. Gemeinsam nahmen sie das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz unter die Lupe und beleuchteten die geplante Krankenhausreform.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 08.05.2023  11:00 Uhr

Warum überhaupt eine Krankenhausreform? »Wir haben ein Finanzierungssystem, das so nicht mehr funktioniert«, nannte Gesundheitsökonom Professor Dr. David Matusiewicz von der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Essen einen wichtigen Grund. Auch der Fachkräftemangel müsse mit bedacht werden. Der jetzige Vorschlag sieht eine Unterteilung der Kliniken in drei Level vor – vom Grundversorger (Level 1) über Regel- und Schwerpunktversorgung (Level 2) bis hin zum Maximalversorger (Level 3). Das Level 1 wird dabei nochmal in zwei Stufen aufgeteilt.

Stefan Wöhrmann vom Verband der Ersatzkassen erwartet größeren Widerstand der Länder gegen den vorgelegten Vorschlag zur Reform. Eine Bund-Länder-AG sei initiiert, aber es sei unklar, was dabei herauskommen wird. Wöhrmann sorgte sich, dass insbesondere Krankenhäuser auf dem Land »über die Wupper gehen« und weiße Flecken in der medizinischen Versorgung entstehen könnten. Kritisch äußerte er sich auch zur Trägerstruktur der Krankenhäuser. Diese habe sich in Deutschland stark verändert, private Träger seien mittlerweile in der Mehrzahl. »Wir sind heute in der Kommerzialisierung angekommen.«

Die Krankenhausreform ist natürlich auch für Krankenhausapotheken von großer Bedeutung. »Unstrittig ist für uns, dass Level-3- und Level-2-Häuser weiterhin eine Krankenhausapotheke benötigen«, so Professor Dr. Frank Dörje von der Apotheke des Universitätsklinikums Erlangen. Aber auch bei den geplanten Level-1-Häusern könne es nicht sein, dass Krankenhausapotheken automatisch »out of order« seien. »Wir sehen hier eine Mitversorgung.«

Dörje brach ferner eine Lanze dafür, mehr Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in der Reform zu verankern. Leider habe AMTS im Krankenhaus in Deutschland bisher keine gute Lobby. Der Apotheker nannte einen wichtigen Grund, um dies zu ändern: »Sicherheit ist niemals ein Fehlinvestment.«

Neben der Krankenhausreform wurde bei der Runde auch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz diskutiert. Insbesondere Dr. Susanne Götting vom Pharmaunternehmen Janssen-Cilag bemängelte, dass mit dem Gesetz Änderungen in der Preisfindung durch das AMNOG-Verfahren erfolgen. Zum Hintergrund: Das Ergebnis der Zusatznutzenbewertung ist Entscheidungsgrundlage dafür, wie viel die Gesetzliche Krankenversicherung für ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff zahlt. Seit Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im November 2022 gilt der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem siebten Monat nach Markteintritt. Zuvor war der Erstattungsbetrag erst zwölf Monate nach Markteintritt wirksam geworden.

»Die Ressourcen für den administrativen Aufwand würden wir lieber in die Forschung stecken«, sagte Götting. Zudem könnten Verschlechterungen bei den Erstattungsbedingungen verstärkt dazu führen, dass Unternehmen innovative Medikamente nicht mehr oder erst deutlich später in den deutschen Markt einführen. »Patienten in Deutschland würden dann vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt.«

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