Semaglutid nicht zweckentfremden |
PZ |
14.07.2023 15:00 Uhr |
Für leichtes Übergewicht ist der Wirkstoff Semaglutid nicht zugelassen, nur zur Therapie von Diabetes und Adipositas. / Foto: Adobe Stock/Wild Awake
»Wir sehen, dass übertrieben positiv und bisweilen recht einseitig über bestimmte Medikamente berichtet wird, die Semaglutid enthalten«, kritisiert Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. »Das ist wieder mal ein gutes Beispiel für einen bedenklichen Trend, Arzneimittel zu Lifestyle-Zwecken zu missbrauchen. Davor können wir aus unterschiedlichen Gründen nur warnen.«
Zum einen könne eine Zweckentfremdung die aktuellen Lieferengpässe, die bei vielen Arzneimitteln bestehen, verstärken und so die Versorgung von chronisch kranken Menschen gefährden. »Es wäre verheerend, wenn Typ-2-Diabetiker demnächst nicht mehr mit dringend benötigten Medikamenten versorgt werden können, nur, weil jemand einem übertriebenen Schönheitsideal nachkommen möchte oder sich die Zeit für eine sinnvolle Umstellung des eigenen Lebensstils nicht nehmen möchte«, warnt die Apothekerkammer. Zwar gebe es ein höher dosiertes Semaglutid-Präparat speziell zur Adipositastherapie (Wegovy®). Dieses sei aber trotz EU-Zulassung noch nicht in Deutschland erhältlich. Für Personen mit nur leichtem Übergewicht und ohne Typ-2-Diabetes-Erkrankung ist der verschreibungspflichtige Wirkstoff nicht zugelassen.
Zum anderen kann der GLP-1- Agonist neben der gewünschten Wirkung auf die Insulinsekretion auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Gallensteine hervorrufen. Auch eine erhöhte Herzfrequenz oder eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse sind möglich. Desweiteren prüft die Europäische Arzneimittelagentur derzeit einen möglichen Zusammenhang zwischen der Anwendung von GLP-1-Agonisten und einem erhöhten Risiko für Suizidgedanken. Aufgrund der potenziellen Nebenwirkungen ist beim Einsatz von Semaglutid eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung und engmaschige ärztliche Kontrolle wichtig.
Grundsätzlich rät die Apothekerkammer Nordrhein davon ab, verschreibungspflichtige Medikamente als Lifestyle-Präparate anzusehen. »Wir sind Ärztinnen und Ärzten dankbar, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden – insbesondere bei der Verschreibung solcher Präparate. Denn anders als bei Elektrolyt-Mitteln handelt es sich bei Semaglutid um einen verschreibungspflichtigen Wirkstoff. Ohne Rezept vom Arzt kein Missbrauch. Darauf setzen wir«, erklärt Hoffmann.
Mit dem Hinweis auf Elektrolyt-Mittel spielt der Apotheker auf den Hype um Medikamente wie Elotrans® an, die dem Elektrolyt-Verlust bei Durchfall entgegenwirken sollen. Sie wurden vorbeugend gegen einen Kater durch übermäßigen Alkoholkonsum eingenommen. Die Folge waren leere Regale in Apotheken und beim pharmazeutischen Großhandel sowie das Fehlen dieser Präparate, die bei schwerem Durchfall eingesetzt werden.