Das Notrecht greift in der Schweiz jetzt auch bei der Abgabe von Arzneimitteln. / Foto: Fotolia/mozZz
Ab sofort dürfe nur noch eine Packung pro Einkauf abgegeben werden, teilte die Regierung mit. Sie hatte am Montag den Notstand ausgerufen und kann solche Maßnahmen deshalb per Notrecht durchsetzen.
Betroffen seien alle verschreibungspflichtigen Medikamente sowie Produkte wie Aspirin, Calciumpräparate, gewisse Hustenmittel, Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac, Mefenaminsäure sowie Produkte mit Codein. Eine spezielle Regelung gilt für chronisch Kranke: Auf Verschreibung des Arztes darf ihnen der Bedarf von bis zu zwei Monaten gedeckt werden. Die Regeln gelten sechs Monate.