Die Anhörung fand im Paul-Löbe-Haus des Bundestags statt. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Im deutschen Gesundheitswesen fehlt es an Personal. Der Mangel dürfte sich in den kommenden Jahren durch den demografischen Wandel noch deutlich verschärfen. Die Bundesregierung möchte daher verstärkt ausländische Fachkräfte anwerben und arbeitet am »Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen«. Am Mittwochnachmittag fand eine Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt.
Der Gesetzentwurf sieht eine Kenntnisprüfung für die ausländischen Arbeitnehmer vor. Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt das grundsätzlich. Trotzdem wollte sie ihre Einschätzung des Gesetzes nur unter Vorbehalt abgeben, da die konkrete Ausgestaltung der Prüfung laut dem Entwurf erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden soll.
Die BAK fragte auch, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies solle jedoch ernsthaft diskutiert werden. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme.
Auch die Bundesärztekammer wollte das Gesetz aufgrund der noch unklaren Regelungen für die Kenntnisprüfung nicht abschließend bewerten. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau nötig. Gleichzeitig solle die Möglichkeit einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung bestehen. Grundsätzlich begrüße man aber alle Bemühungen, die Anerkennungsverfahren für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) betonten, dass es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe. Es sei zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte.
Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien.
Als Sachverständiger war auch Andreas May, Bundesvorstand der Apothekengewerkschaft Adexa, eingeladen. »Für uns ist wichtig, dass nach zwei bis drei Jahren eine Evaluation stattfindet«, betonte der Gewerkschafter. Außerdem müssten die Kapazitäten der zuständigen Prüfungsstellen ausgebaut werden, damit Apothekerinnen und Apotheker aus Nicht-EU-Staaten schneller in tarifgebundene Beschäftigungsverhältnisse gelangen.
Ergänzend zum Gesetz hat die Adexa außerdem eine Kostenerstattung für berufsbegleitende Sprach- und Fachkurse vorgeschlagen. Außerdem fordert die Gewerkschaft Förderprogramme oder Zuschüsse für Apotheken, die Apothekerinnen und Apotheker aus Drittstaaten einarbeiten, um die Apothekenteams bei der Integrationsarbeit zu unterstützen und zu entlasten.
Andreas May war nach der Anhörung guter Dinge: »Adexa hatte bereits eine grundsätzlich positive schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf sowie aktuell zum Kabinettsentwurf abgegeben. Diese konnte ich – in aller gebotenen Kürze – ergänzen. Darüber hinaus konnte ich am Rande der Anhörung auch mit einzelnen Parlamentariern ins Gespräch kommen. Das ist für unsere berufspolitische Arbeit bei diesem und weiteren Gesetzgebungsprozessen wichtig«, heißt es auf der Website der Gewerkschaft.