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Schutz für Minderjährige

Schleswig-Holstein verbietet Lachgas-Verkauf

Der Verkauf von Lachgas als Partydroge an Minderjährige soll in Schleswig-Holstein verboten werden. Das Gesundheitsministerium leitet ein entsprechendes Verbot auf Landesebene ein. Geplant war das auch für den Bund, aber der Ampelbruch verzögert das Vorhaben.
dpa
21.01.2025  15:54 Uhr

Hintergrund sei, dass die Bundesregierung dies trotz Ankündigung bisher nicht geregelt habe, teilte das Ministerium mit. Für eine von der Landesregierung bevorzugte bundesweite Regelung gebe es bisher auch keine klaren Signale aus Berlin. Das Landesverbot soll nach Anhörung der Kommunen und Beteiligten der Suchthilfe im Frühjahr erlassen werden, sofern es nicht doch noch zu einer bundesweiten Regelung kommt.

Kurz nach dem Ampelbruch Anfang November hatte das Bundeskabinett einen Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gebilligt, der auch ein Abgabeverbot über Automaten und Spätkaufläden vorsieht. Möglich war, dass die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Regelung noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl an ein anstehendes Gesetz anfügen, bislang ist das aber nicht passiert. 

Das Einatmen von Lachgas kann zu massiven gesundheitlichen Schäden führen. Mit dem geplanten Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche will die Landesregierung den Zugang deutlich erschweren. »Mit der Landesverordnung werden wir die Versäumnisse der Bundesregierung reparieren«, so Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Ein bundesweites Verbot sei absolut sinnvoll, aber man wolle nicht warten, bis eine neue Bundesregierung das Thema wieder aufgreife.

Hamburg machte den ersten Aufschlag: Lachgasverbot seit Jahresbeginn

Die oppositionelle SPD hatte angekündigt, einen Antrag mit dem Ziel einer Landesverordnung für ein Verkaufsverbot an Minderjährige in den Landtag einzubringen. »Mit einer klaren Rechtsverordnung kann der Missbrauch von Lachgas effektiv eingedämmt werden – nach dem Vorbild Hamburgs«, sagte die Gesundheitspolitikerin Birte Pauls der Deutschen Presse-Agentur.

In Hamburg gilt bereits seit Jahresbeginn ein Verbot für den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. Lachgas ist seit mehr als 200 Jahren als Narkosemittel in der Medizin bekannt. Inzwischen sind nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Neurologie meist andere Narkosemittel im Einsatz. Schon früh sei Lachgas auch als Partydroge genutzt worden, hieß es.

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