Schleppende TI-Anbindung der Heime |
Cornelia Dölger |
08.07.2025 14:15 Uhr |
Seit 1. Juli müssen Pflegeeinrichtungen an die TI angebunden sein. Ob das für eine reibungslose Heimversorgung genügt? / © Adobe Stock/Boris Zerwann
Die Frage, wie die Versorgung von Pflegeheimen mit digitalen Verordnungen rechtssicher und alltagstauglich gelingen kann, stellt sich schon länger – aber eine nachhaltige Lösung steht weiter aus, auch wenn diese mit dem 1. Juli eigentlich angepeilt war. Zu dem Stichtag sind Pflegedienste, Heime und Tagespflegen verpflichtet, sich an die TI anzuschließen.
Mit der Anbindung sollen die sektorenübergreifende Kommunikation und somit die Organisation in der Versorgung verbessert werden, so sehen es das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vor. Die Mitarbeitenden sollen profitieren und mehr Zeit für die Versorgung haben.
Konkret betrifft die Regelung auch die heimversorgenden Apotheken. Diese bekommen die digitalen Verordnungen nur über Umwege, weil Arztpraxen auch bei der Heimversorgung nicht per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) direkt an eine Apotheke übermitteln dürfen. Stattdessen leitet die Pflegeeinrichtung die Rezepte an die Vertragsapotheke weiter.
An der dadurch verlängerten Achse Praxis – Heim – Apotheke gab und gibt es Kritik; etwa forderte der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) schon kurz nach der E-Rezept-Einführung vergangenes Jahr, bei bestehendem Versorgungsvertrag die direkte Kommunikation, die Veranlassung und die Übermittlung der E-Rezept-Token zwischen den behandelnden Ärzten und der heimversorgenden Apotheke zu gestatten.
Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schloss die direkte Zuweisung auch unter genannten Umständen aus; Arztpraxen seien nicht Teil dieser Heimversorgungsverträge, daher sei »eine regelhafte direkte Zuweisung von (E-)Rezepten von der Arztpraxis an eine Apotheke somit aus Sicht des BMG auch in diesem Fall nicht möglich«, hieß es gegenüber der PZ.
Praxen könnten Verschreibungen vielmehr über die »allgemeinen Einlösewege« an den Patienten beziehungsweise an das Heim übermitteln – also über Muster 16, falls der Arzt bei einer Heimvisite ein Rezept ausstellt, oder den Ausdruck des Tokens. Wenn ein Heim bereits an die TI angebunden sei und KIM verwende, könne eine Übermittlung auch darüber erfolgen.
Mit der Pflicht zur TI-Anbindung wäre dies nun seit dem 1. Juli theoretisch gegeben – allerdings sind die Pflegeeinrichtungen offenbar noch lange nicht soweit. Wie die Gematik der PZ mitteilte, haben nach ihrer Kenntnis aktuell rund 62 Prozent der Einrichtungen eine SMC-B-Karte beantragt und somit den ersten Schritt in Richtung TI getan. Die Zahlen seien »in Bewegung«, da sich derzeit viele Einrichtungen mit dem Anschluss beschäftigten.
Wann die Pflegeeinrichtungen flächendeckend »TI-ready« sind, ist aber unklar. Mit der TI-Anbindung seien Umstellungsprozesse verbunden, die erfahrungsgemäß Zeit beanspruchten. »Die Anpassungen und Entwicklungen schlagen sich daher auch unter Umständen nicht sofort in den Zahlen nieder«, so die Gematik-Sprecherin.
Zudem könnte es mit der praktischen Umsetzung weiterhin hapern, zumindest hegt Björn Schittenhelm, Apotheker aus Holzgerlingen in Baden-Württemberg, hier seine Zweifel. Seines Wissens nach sind bis dato etwa 50 Prozent der Einrichtungen in Baden-Württemberg theoretisch »TI-ready«. In der praktischen Umsetzung seien es aber »sehr wenige, geschweige denn gibt es eine funktionierende Umsetzung in der Software des Heims«. Bis auf Einzelfälle werde »es definitiv nicht funktionieren«.
Die Heimversorgung bleibe also ein Problem, so lange die Rezeptübermittlung von der Praxis an die Apotheke via KIM nicht erlaubt sei. Bei bestehendem Heimversorgungsvertrag müsse hier die direkte Übertragung ausdrücklich gestattet werden, so Schittenhelm.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.