Schlechtes Zeugnis für Honorarreform |
Jennifer Evans |
23.04.2024 15:26 Uhr |
Aus dem Freiheitsanspruch des Berufsbilds ergibt sich zudem, dass der Gesetzgeber keine Verfügungsgewalt über das Leitbild hat und Gründe braucht, um davon abzuweichen. Damit hat der Staat eine gewachsene Ingerenzlage geschaffen. Demzufolge muss er auch die Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass der Beruf in diesen dichten Regulierungen ausgeführt werden kann, und zwar wirtschaftlich. Den angedachten Weg des BMG hält er daher für »verfassungsrechtlich unzulässig«.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening freute sich über die Ergebnisse der beiden Gutachten, die ihrer Auffassung nach die BMG-Eckpunkte für eine Apothekenreform deutlich entkräften. »Die Aussagen machen mir Mut, dass wir damit in der Politik Fuß fassen können.« Und die ABDA nicht mehr als bloßer Lobbyist abgestempelt würde. »Man vertraut uns nicht, aber wir sprechen für die Gesellschaft«, betonte sie.
Angesichts der Verfassungswidrigkeit der BMG-Vorhaben schließt Overwiening grundsätzlich auch nicht aus, im Zweifelsfall vor Gericht zu ziehen. Noch will sie aber einen anderen Weg einschlagen und lieber mit Blick auf die Patientensicherheit argumentieren. »Wir sind eine Säule der sozialen Infrastruktur und sichern damit den sozialen Frieden.«