Schlechtes Zeugnis für Honorarreform |
Jennifer Evans |
23.04.2024 15:26 Uhr |
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio (Bild) hat die Präsenzpflicht in Apotheken unter die Lupe genommen. Volkswirt Georg Götz analysierte, wie sich die geplante Umverteilung des Honorars auf umsatzschwache Apotheken auswirkt. / Foto: ABDA/André Wagenzik
Während der Referentenentwurf für die Apothekenreform noch auf sich warten lässt, hat die ABDA zwei Studien in Auftrag gegeben. Die Gutachter sollten unter anderem klären, wie sich die geplante Umverteilung des Honorars auf umsatzschwache Apotheken auswirkt und ob eine Apotheke ohne Apotheker überhaupt zulässig ist.
Das betriebswirtschaftliche Gutachten von Volkswirt Georg Götz stellt klar: Wenn der variable Apothekenzuschlag schrittweise von 3 Prozent auf 2 Prozent abgesenkt wird und gleichzeitig der Fixzuschlag steigt, verbessert das die Arzneimittelversorgung nicht: »Bei unveränderten Krankenkassenausgaben führt sie zu keinem nennenswerten Gewinnanstieg bei den ertragsschwachen Apotheken.« Aus seiner Sicht reichen die BMG-Pläne nicht aus, um ein weiteres Apothekensterben zu verhindern. Um den Negativtrend aufzuhalten, seien zusätzliche Mittel nötig. Grundlage für sein Gutachten sind Daten der Treuhand Hannover aus dem Jahr 2019 – vor der Pandemie.
»Die Situation ist dramatisch«, betonte Götz. In 2400 Postleitzahl-Gebieten ist demnach ein Rückgang zu verzeichnen, berechnet aus vier gleichstarken Quartilen. Das Problem ist unter anderem ein immer geringerer Betriebsgewinn. Im unteren Quartil liege dieser bei nur 44.000 Euro für die Hauptapotheke. »Das kann man gar nicht glauben«, sagte er. Bei den Filialen komme man in Westdeutschland auf 11.000 Euro Betriebsgewinn, ein Großteil stamme aus dem Nacht- und Notdienstfonds.
Für ihn steht fest: Das ist »betriebswirtschaftlich nicht tragfähig«. Im unteren Quartil fehlen 30.000 Euro. Sein Fazit: Die durchschnittliche Honorarnote reicht nicht aus, um einen Weiterbetrieb sicherzustellen. Und: Die Idee des BMG, von ertragsstarken zu ertragsschwachen Apotheken umzuverteilen, funktioniert nicht.
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Professor Udo Di Fabio hat in einem zweiten Gutachten für die ABDA die Präsenzpflicht unter die Lupe genommen und sich gefragt, ob sich das Leitbild des Präsenzapothekers so einfach abschaffen lässt. So leicht ist es nicht, weil die Apotheken ein Abgabemonopol haben. Zudem habe er festgelegt, dass Herstellung, Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.
Grundsätzlich muss der Staat das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürger schützen. Das geht aus dem Grundrecht hervor. Auch hat er einen Verfassungsauftrag, die Arzneimittelsicherheit sicherzustellen. Dabei existierte zwar Gestaltungsspielraum, aber kein unbegrenzter. Di Fabio schlussfolgert, dass jeder gesetzgeberische Schritt «in Richtung einer Entfernung vom Leitbild persönlicher Kontrolle der Arzneimittelabgabe durch einen pharmazeutisch qualifizierten Apotheker oder eine Apothekerin als Grundrechtseingriff im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit zu beurteilen ist«.