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AOK Baden-Württemberg
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Scanacs darf Papierrezepte direkt abrechnen

Bislang fokussierte sich die Direktabrechnung auf E-Rezepte. Der Dienstleister Scanacs berichtet nun, dass mit der AOK Baden-Württemberg nun erstmals auch Papierrezepte direkt abgerechnet wurden.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 09.02.2026  10:15 Uhr

Scanacs bietet Apotheken die Möglichkeit, ihre E-Rezepte direkt mit Krankenkassen abzurechnen. Muster-16-Rezepte werden normalerweise über das Abrechnungszentrum (AZ) Nord abgerechnet.

Doch der neue Liefervertrag in Baden-Württemberg eröffnet laut Scanacs die Möglichkeit, dass auch Papierrezepte direkt abgerechnet werden. Eine Stuttgarter Apotheke habe im Januar Muster 16-Verordnungen im Gesamtwert von mehr als 80.000 Euro direkt abgerechnet – darunter ein hochpreisiges Arzneimittel im Wert von mehr als 40.000 Euro, teilt Scanacs mit.

Zwar müssen die Papierrezepte zunächst noch in der Apotheke abgeholt und zum Dienstleister gebracht werden – bei Scanacs ist es das private Rechenzentrum AVC Dick von Werner Dick. Hier werden aber die Rezepte der AOK Baden-Württemberg nach dem Scan herausgefiltert und die Images an Scanacs geschickt.

Muster-16 über Scanacs an die AOK  

Über den Dienstleister können die Apotheken die Rezepte dann direkt mit der AOK im Ländle abrechnen, die Apotheke ist dabei selbst Zahlungsempfänger. Die Kasse ist gemäß Liefervertrag verpflichtet, den Betrag innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen.

Im Einzelfall kann die Apotheke damit schneller an ihr Geld kommen. Ob sie mit diesem Modell unter dem Strich besser fährt, hängt davon ab, wann das Hochpreiserrezept in der Apotheke eintrifft und wann der Kurierdienst es abholt.

Denn auch bei der Abrechnung über ein Rechenzentrum haben die Apotheken unter dem neuen Liefervertrag attraktivere Konditionen als zuvor: Die AOK Baden-Württemberg zahlt früher einen höheren Abschlag an die Rechenzentren – die wiederum den Apotheken eine bessere Liquidität verschaffen können.

Neuer Liefervertrag in Baden-Württenberg

Laut der Anlage zum Liefervertrag verpflichten sich die Kassen, spätestens zum 3. Kalendertag des Monats eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent des Durchschnittsbetrags der drei vorherigen Monate an das Rechenzentrum zu leisten. Die Restzahlung wird bis spätestens zum 10. Kalendertag nach Eingang der Rechnung bei der Krankenkasse geleistet.

Was in Baden-Württemberg nach dem neuen Vertrag nicht mehr geht: E-Rezepte direkt und die Papierrezepte über ein Rechenzentrum abzurechnen. Denn in § 11, Absatz 5 heißt es: »Die Abrechnung einer Apotheke über mehrere Rechenzentren ist nicht zulässig.«

Der neue Arzneiversorgungsvertrag sieht aber laut Scanacs jetzt die Möglichkeit vor, neben E-Rezepten auch Papierrezepte innerhalb eines Monats abzurechen. Die AOK Baden-Württemberg habe für die Umstellung auf das neue Verfahren eine Übergangsfrist von zwei Monaten zugesagt. »Wir freuen uns sehr, dass sich viele unserer Kunden für diesen Ansatz interessieren. Hier gibt es offensichtlich einen großen Bedarf«, so Scanacs-Geschäftsführer Frank Böhme.

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