Satzungsänderung unter Beobachtung |
Ev Tebroke |
11.12.2024 16:00 Uhr |
Beschlüsse des Apothekerparlaments sollen auch mit der neuen Satzung binden für die Gremienarbeit sein. / © Alois Mueller
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Eine im Juni von der ABDA-Mitgliederversammlung (MV) einstimmig beschlossene Satzungsänderung zur Rolle des Deutschen Apothekertags (DAT) sorgte heute bei der MV in Berlin für Diskussionen. Anlass war ein Ad-hoc-Antrag auf dem DAT, in dem eine Neubefassung mit dem Thema gefordert worden war. Aus Sicht der Antragssteller bewirkt die geänderte Satzung eine Schwächung der Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker.
Bei der ABDA-MV wurden in der Diskussion zwar Versäumnisse eingeräumt, das Thema nicht ausreichend erklärend in die Mitgliedsorganisationen getragen zu haben. Die Änderung selbst sei aber rein formaler Natur und soll lediglich die Gremienarbeit vereinfachen. Nun wird die neue Satzung ab 2025 im Zuge der ABDA-Strukturreform zunächst zum Tragen kommen. Nach zwei Jahren soll sie dann auf den Prüfstand stehen, so die pragmatische Lösung, die die MV heute in Berlin beschlossen hat.
Die Satzungsänderung stand zwar heute erneut auf der Agenda der MV, jedoch ging es lediglich darum, wie mit dem Thema weiter zu verfahren sein soll. Kritische Stimmen hatten im Vorfeld moniert, das Thema werde von der ABDA nicht ausreichend kommuniziert und die Brisanz der Satzungsänderung wäre vielen Apothekerinnen und Apothekern erst im Nachgang peu à peu klar geworden. Sie forderten eine Rücknahme der Änderungen.
Insbesondere Stimmen aus dem Kreis der hessischen Berufsorganisationen befürchten eine Entmachtung des Apothekerparlaments. Die im Zuge der ABDA-Strukturreform angepasste Satzung bewirke, dass DAT-Beschlüsse für die ABDA nicht mehr bindend sind, sondern lediglich »zu berücksichtigen«, so der Satzungswortlaut. Die Sorge: Der Wille der Hauptversammlung könnte künftig nicht mehr von der ABDA umgesetzt werden.
Letztlich wurde heute auf der MV deutlich, dass die Ursache für die Bedenken vor allem in der mangelnden Kommunikation der Delegierten selbst lag. Man habe anscheinend die Beschlusslage im Juni und die Ergebnisse der Diskussion über die Satzungsänderung nicht genügend in die Mitgliedsorganisationen vermittelt. Mehrere Stimmen gingen heute in diese Richtung und betonten, man müsse sich hier an die eigene Nase fassen.
Laut Einschätzung vieler Delegierter sowie auch von ABDA-Rechtsexperten hat die Satzungsänderung keinerlei nachteilige Auswirkungen auf die Verbindlichkeit der DAT-Beschlüsse für die Gremienarbeit. Sowohl was die Transparenz der Arbeit anbelangt als auch die verpflichtende Umsetzung. Es gehe nach wie vor darum, die Zielsetzung eines Beschlusses zu verfolgen und bestmöglich umzusetzen, hieß es seitens der ABDA.
In zwei Jahren wird man nun sehen, ob die DAT-Beschlüsse weiterhin im Sinne der Hauptversammlung berücksichtigt wurden oder ob die Satzungsänderung sich doch nachteilig auswirkt. Dann könnte gegebenenfalls korrigiert werden. Bis dahin ist das Thema erstmal vom Tisch.