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Apotheken-Stärkungsgesetz

Sanktionen für Rx-Boni nachgeschärft

Im Juli soll das Apotheken-Stärkungsgesetz dem Vernehmen nach ins Kabinett kommen. Bis dahin kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch daran feilen. In einer nun bekannt gewordenen Kabinettsvorlage wurde unter anderem bei den Sanktionen für Rx-Boni nochmal nachgeschärft. Auch bei der Wiederholungsverordnung gab es eine Änderung.
Jennifer Evans
21.06.2019  16:32 Uhr

Grundsätzlich will das BMG in dem neuen Gesetz Boni für verschreibungspflichtige Medikamente über das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) verbieten, zumindest für den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Sanktionen. So sah es bereits der Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz vor.

Allerdings ist in der nun bekannt gewordenen Kabinettsvorlage, die vom 13. Juni stammt, die Formulierung nachgeschärft worden. Versendern oder Apothekern drohen demnach bei einem schwerwiegenden oder einem wiederholten Verstoß gegen das Rx-Boni-Verbot Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro für jede Zuwiderhandlung. Die Gesamtvertragsstrafe für gleichgeartete Verstöße soll aber 250.000 Euro nicht überschreiten. Zuvor war nur eine pauschale Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen, nicht aber für jeden einzelnen Verstoß. Erhalten bleibt weiter die vorgesehene alternative Sanktion: Wer das Verbot missachtet, kann demnach auch bis zu zwei Jahre von der Versorgung ausgeschlossen werden.

Auch in Sachen Wiederholungsverordnung gab es eine kleine Änderung. Bis zu drei Mal innerhalb eines Jahres solle sich in Zukunft ein Patient laut erstem Entwurf mit einem entsprechend gekennzeichneten Rezept ein Medikament in der Apotheke zulasten der Kasse holen dürfen. Vorgesehen für diese Regelung waren zunächst Patienten mit einer »schwerwiegenden chronischen Erkrankung«, aber mit stabilem Gesundheitszustand und bei gleich bleibender Medikation. Das ist nun deutlich weicher gefasst. Künftig sollen all jene Versicherten davon profitieren, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen. Damit können künftig wohl deutlich mehr Patienten die Möglichkeit nutzen als ursprünglich vorgesehen.

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Gesetz ins Kabinett bringen. Dem Vernehmen nach könnte das Anfang Juli sein.

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