Sanicare weicht in die Niederlande aus |
Die Versandapotheke Sanicare investiert in den Niederlanden, denn der gesetzliche Rahmen in Deutschland lasse »ein zukunftsfähiges, investorengetragenes Wachstum faktisch nicht zu«. / © Sanicare
Die Versandapotheke Sanicare mit Sitz im niedersächsischen Bad Laer investiert in den Niederlanden – aus »regulatorischem Zwang«. Denn der gesetzliche Rahmen in Deutschland lasse »ein zukunftsfähiges, investorengetragenes Wachstum faktisch nicht zu«, heißt es kritisch von dem Unternehmen.
»Wir bleiben mit ganzem Herzen in Bad Laer – aber wachsen müssen wir aus den Niederlanden heraus«, erklärt Marcus Diekmann, Chief Strategy, Digital & eCommerce Officer der Sanicare-Gruppe. Der Gesetzgeber »zwingt uns zu einem zweiten Standort«.
Konkret will das Unternehmen im Nachbarland eine Plattform etablieren, die unter anderem eine KI-gestützte Beratung, eine Bestelllösung mit KI-Logik als Alternative zum klassischen Onlineshop sowie Gesundheitsservices anbietet. Geplant sei aber keine »Versandapotheke 2.0 – sondern eine Gesundheitsplattform, die Apotheken-Exzellenz, KI, Telemedizin und echte Patient:innenzentrierung verbindet«, so Diekmann.
Die Zentrale in Bad Laer mit mehr als 275 Mitarbeitenden in Bereichen wie Einkauf, Logistik, Marketing, E-Commerce, Kundenservice und Pharmazie bleibe bestehen, heißt es weiter. Für weiteres Wachstum sei ein Ausweichen ins Ausland aber nötig, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen dem entgegenstünden. »Wir wollen den Standort Deutschland stärken – aber der Gesetzgeber schwächt ihn«, so Diekmann.
So sei es den EU-Konkurrenten möglich, investorenfinanziert zu wachsen, »aggressive Preise« zu setzen und mit hohen Marketingbudgets zu agieren. In Deutschland ansässige Apotheken dürfen dies bekanntlich nicht. »Was wir fordern, ist kein Freifahrtschein – sondern Gleichbehandlung«, appelliert Diekmann.
Es brauche dringend faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen Apothekenmarkt. »Wir unterstützen ausdrücklich, dass der Beruf des Apothekers in Deutschland besonders geschützt ist – und das soll auch so bleiben. Aber dieser Schutz darf nicht zulasten der Wettbewerbsfähigkeit gehen.«