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Verbändefusion
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Sachsen-Anhalt gibt Vermögen frei

Beim zweiten Anlauf hat es geklappt. Der LAV Sachsen-Anhalt hat einstimmig für eine Satzungsänderung zu seinem Verbandsvermögen entschieden. Die war angesichts der Fusion zu einem Mitteldeutschen Apothekerverband nötig.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 24.02.2026  21:20 Uhr

Endlich ist alles abgesegnet. Die Mitglieder des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt haben am heutigen Dienstagabend in Magdeburg mit 28 Stimmen ohne Gegenstimme für die nötige Satzungsänderung gestimmt.

Dieses Mal reichte es aus, wenn Dreitviertel der anwesenden Mitglieder dafür stimmten. Denn es war bereits der zweite Anlauf. Da im Januar das nötige Anwesenheitsquorum fehlte, musste der LAV die Sondersitzung wiederholen.

Inhaltlich ging es bei der Abstimmung um das Vermögen des LAV Sachsen-Anhalt. Angesichts der geplanten Fusion mit den beiden Landesverbänden Sachsen und Thüringen zu einem gemeinsamen Mitteldeutschen Apothekerverband (MAV) war es erforderlich, zu regeln, dass die Gelder beim MAV landen können – und nicht zurück an die Kammer fließen. Das wäre normalerweise passiert, wenn der Verband aufgelöst wird.

Konkret ist nun über eine Ergänzung des § 13 rechtlich klargestellt, dass die Verschmelzung zum MAV keine Auflösung des Verbands im Sinne der Satzung bedeutet – entsprechend gelten die Regelungen zum Verbandsvermögen nicht.

Der LAV-Vorsitzende Mathias Arnold freute sich über die Einstimmigkeit und rechnet nun mit keinen weiteren Hindernisse vor der Fusion. Er wies darauf hin, dass Demokratie nur funktionieren könnte, wenn möglichst viele Mitglieder zu den Sitzungen kommen, damit der Verband bei Abstimmungen handlungsfähig ist. Wahlpflicht gebe es zwar keine, aber er wünscht sich eine »breite demokratische Basis«, insbesondere wenn es um die Fusion geht.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung nahm Arnold ebenfalls zum Anlass, ausführlich über den aktuellen Stand des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) zu informieren. Er berichtete, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an der PTA-Vertretung und den Zweigapotheken festhält. Auch erläuterte er den Fahrplan für das nun anstehende parlamentarische Verfahren.

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