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GKV-Spargesetz

Saarlands Apotheken streiken

Aus Protest gegen das von der Bundesregierung geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz haben die Apotheken im Saarland einen Streik angekündigt. Am 19. Oktober sollen die Apotheken ab 12 Uhr schließen – nur noch die Notdienst-Apotheken sollen die Versorgung aufrechterhalten.
Benjamin Rohrer
10.10.2022  08:00 Uhr

Erhöhter Kassenabschlag, steigende Energiekosten, von der Inflation abgeschnitten und seit zehn Jahren keine Honoraranpassung – die Apothekenbranche blickt besorgt in die Zukunft. Vor diesem Hintergrund warnt die Standesvertretung der Apotheker schon seit Wochen vor dem GKV-Spargesetz, mit dem unter anderem der Kassenabschlag in den kommenden beiden Jahren auf 2 Euro erhöht werden soll. Die ABDA hat neben ihrer inhaltlichen Lobbyarbeit (Stellungnahmen, Äußerungen bei der Anhörung, etc.) auch die PR-Aktivitäten intensiviert und zuletzt beispielsweise große Anzeigen-Aktionen in überregionalen Tageszeitungen gestartet. Zudem bietet die Berliner Standesvertretung den Apotheken derzeit einen Musterbrief an, den die Apothekenteams an die für sie zuständigen Bundestagsabgeordneten schicken können. Auch in diesem Brief wird vor den wirtschaftlichen Auswirkungen eines erhöhten Kassenabschlags gewarnt.

Streik am 19. Oktober ab 12 Uhr

Doch die Apotheken in Saarland wollen nun einen Schritt weitergehen. Unter dem Motto »Apotheken protestieren, um auch in Zukunft für Sie da zu sein!« ruft der Saarländische Apothekerverein seine Mitglieder dazu auf, am 19. Oktober ab 12.00 Uhr die Apotheken zu schließen. Das Datum ist nicht zufällig gewählt: Nur einen Tag später soll im Bundestag die entscheidende Abstimmung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stattfinden. »Mit den nunmehr beschlossenen Kürzungen werden viele Kolleginnen und Kollegen regelrecht in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Seit 2013 und damit seit der letzten Honorarerhöhung haben 15 Prozent aller saarländischen Apotheken für immer schließen müssen. Damit werden auch die Wege für die Patientinnen und Patienten zur nächstgelegenen Apotheke immer länger, vor allem im apothekerlichen Notdienst. Das aber scheint Karl Lauterbach nicht zu interessieren!«, heißt es zur Begründung in dem Ankündigungsschreiben des Vereins, das der PZ vorliegt.

Der Verein weist darauf hin, dass von diesem Aufruf alle Apotheken ausgenommen sind, die zur apothekerlichen Dienstbereitschaft eingeteilt sind. »Schließlich wollen wir unseren Protest zwar spürbar, aber nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten austragen«, heißt es weiter. Der Verein erinnert auch daran, dass die Schließungen rechtlich zulässig sind. Denn: »Gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft vom 25. Juni 2003 der Apothekerkammer des Saarlandes können Apotheken an einem Wochentag ab 12.00 Uhr ohne weiteres schließen«, so der SAV. Der Verein ruft die Apotheken zudem dazu auf, für die Patientenkommunikation die von der ABDA zur Verfügung gestellten Handzettel und Plakate zu nutzen.

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