Rx-Boni vor dem EuGH |
Alexander Müller |
27.06.2024 08:56 Uhr |
Bei der AKNR ist man zuversichtlich, keine Schadenersatzforderungen zahlen zu müssen. Schon vor dem OLG sei im Wesentlichen nur noch über die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Werbemaßnahmen gesprochen worden. Mit anderen Worten: Es geht nur noch bei einem Bruchteil der eigentlichen Klagesumme. Die AKNR ist daher zuversichtlich, dass es Doc Morris kaum möglich sein dürfte, irgendeinen Schaden zu beziffern.
An der Entscheidung des EuGH hängt aber mehr als Schadenersatzklage gegen die AKNR. Erwartet wird ein Richtungsentscheid über die künftige Bewertung von Rx-Boni ausländischer Versender, die ihre Kunden nach Einführung des E-Rezepts wieder mit Preisnachlässen locken. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung in Luxemburg stehen aber zunächst die Schlussanträge des Generalanwalts an, bevor der EuGH seine Entscheidung fällt.