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Doc Morris gegen AKNR
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Rx-Boni vor dem EuGH

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss sich erneut mit Rx-Boni befassen. In Luxemburg ist heute die mündliche Verhandlung im Streit zwischen dem Versender Doc Morris und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) angesetzt. Eine Entscheidung ist aber noch nicht zu erwarten.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 27.06.2024  08:56 Uhr

Schadenersatz wofür?

Bei der AKNR ist man zuversichtlich, keine Schadenersatzforderungen zahlen zu müssen. Schon vor dem OLG sei im Wesentlichen nur noch über die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Werbemaßnahmen gesprochen worden. Mit anderen Worten: Es geht nur noch bei einem Bruchteil der eigentlichen Klagesumme. Die AKNR ist daher zuversichtlich, dass es Doc Morris kaum möglich sein dürfte, irgendeinen Schaden zu beziffern.

An der Entscheidung des EuGH hängt aber mehr als Schadenersatzklage gegen die AKNR. Erwartet wird ein Richtungsentscheid über die künftige Bewertung von Rx-Boni ausländischer Versender, die ihre Kunden nach Einführung des E-Rezepts wieder mit Preisnachlässen locken. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung in Luxemburg stehen aber zunächst die Schlussanträge des Generalanwalts an, bevor der EuGH seine Entscheidung fällt.

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