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Festsetzung 4. Quartal

Rund 483 Euro als Notdienstpauschale

Im vierten Quartal erhalten Apotheken einen pauschalen Zuschuss von 483,14 Euro für jeden geleisteten Vollnotdienst. Gegenüber den Vorquartalen ist die Pauschale damit weiter gestiegen.
AutorKontaktPZ
Datum 18.03.2025  12:10 Uhr

Für durchgehende Notdienste von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr erhalten Apotheken im vierten Quartal 2024 eine Pauschale von 483,14 Euro. Das hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) festgesetzt. Das sind 3,68 Prozent mehr als im Quartal davor, als die Pauschale bei 465,98 Euro lag.

Wie der für die Verwaltung und Ausschüttung zuständige Nacht- und Notdienstfonds (NNF) heute mitgeteilt hat, haben im 4. Quartal insgesamt 17.033 Apotheken 88.061 Notdienste geleistet (Vorquartal 88.089).

Dabei wurden 202.747.094 Rx-Packungen abgesetzt. Die Packungsabgabemengen stieg damit um 3,47 Prozent im Vergleich zum Vorquartal und um 2,14 Prozent zum Vergleichsquartal des Vorjahres (Q4/2023). Pro abgegebener Rx-Packung erheben Apotheken einen Fixzuschlag von 21 Cent für die Sicherstellung der Notdienste, dieser wird an den NNF abgeführt.

Laut NNF werden die Beträge im Laufe der Woche direkt an die Apotheken überwiesen.

Apotheken, die dem elektronischen Bescheidversand zugestimmt haben, sollen die Auszahlungsbescheide für Notdienste, TI-Monatspauschalen und pharmazeutische Dienstleistungen in einzelnen E-Mails erhalten. Alle anderen bekommen die Bescheide wie gewohnt gebündelt per Post zugestellt.

Der NNF des DAV wurde 2013 gegründet, um notdienstleistende Apotheken zu unterstützen. Mittlerweile fungiert der Fonds als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle von Apothekern für Apotheker. Neben der Verwaltung der Notdienste refinanziert der NNF die Telematik-Infrastruktur (TI) für Apotheken. Zudem rechnet er die in Apotheken erbrachten pharmazeutische Dienstleistungen ab.

 

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