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Elektronische Patientenakte

Ruf nach verbindlichen Vorgaben

Laut einer Studie von Roland Berger haben bereits 12 europäische Mitgliedstaaten die elektronische Patientenakte (EPA) auf einen guten Weg gebracht und die Darstellung der Arzneimitteltherapie in der EPA vorgesehen. Der Auftraggeber der Studie, der Branchenverband »Pro Generika«, vermisst hierzulande bislang klare gesetzliche Rahmenbedingungen und Standards für mehr Arzneimittelsicherheit und drängt auf zeitnahe einheitliche Vorgaben.
Julia Endris
27.02.2019  10:42 Uhr

In der EPA sollte es eine für Patienten einsehbare verbindliche Auflistung aller in Apotheken abgegebenen Arzneimittel (Handelsname) mit Dosierung, Darreichungsform, Anzahl und dem Wirkstoffnamen geben. Pro Generika empfiehlt außerdem, dass Patienten nicht-verschreibungspflichtige Medikamente selbständig ergänzen können. Auch regt der Verband an, dass zur Notfallversorgung eine einfach abzurufende Übersicht der aktuell eingenommenen Medikamente des Patienten möglich sein sollten. In Österreich, Spanien und Australien ist die Medikation laut besagter Studie bereits in die EPA integriert. Befunde, Impfstatus und E-Rezept stehen den Patienten in einigen Ländern über die EPA ebenfalls bereits zur Verfügung. Die ersten in Deutschland im Markt befindlichen EPA zeigen nach Ansicht von Pro Generika aber nun, dass die unterschiedliche Darstellung der Arzneimitteltherapie klare Regelungen und verbindliche Vorgaben notwendig macht.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll bis Mitte des Jahres die Einführung des E-Rezeptes vorangebracht werden.  Das Gesetz verpflichtet die Selbstverwaltung, die notwendigen Regelungen für die Verwendung der elektronischen Verordnung zu schaffen.  Pro Generika fordert, in diesem Zusammenhang auch die Vorgaben für die EPA gesetzlich zu regeln. Im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit müssten alle Akteure »eine einheitliche, patientenverständliche und aktuelle Darstellung der eingenommenen Medikation in der EPA« anstreben, teilte der Verband mit.

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