Rückenwind für Apotheken |
Christina Hohmann-Jeddi |
05.06.2025 17:45 Uhr |
Auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werden Maßnahmen zur Stärkung des Apothekensystems beschrieben – auf finanzieller und politischer Ebene, berichtete Schreiber. So sollen die Apotheken zukünftig stärker in die Prävention und ambulante Versorgung eingebunden werden, die Digitalisierung sei weiter voranzutreiben. Die Apothekerschaft könne sich – auch mit dem im April veröffentlichten Positionspapier zur Apotheke der Zukunft – auf den Weg machen, sagte Schreiber.
Der Berufsstand könne jetzt einen ganz neuen Arbeitsstil mit der Bundesregierung pflegen. »In dieser Koalition sind wir als guter Partner angesehen«, sagte Schreiber. Man müsse aber weiter mit der Politik im Gespräch bleiben und auf eine rasche Umsetzung der Koalitionsverträge drängen.
Das betonte auch der Vorsitzende des ThAV, Stefan Fink. »Wir haben die Aufgabe, aufmerksam und konstruktiv die Inhalte des Koalitionsvertrags der Bundesregierung einzufordern.« So sei dort etwa eine Erhöhung des Apothekenpackungsfixums auf 9,50 Euro, eine Freigabe der Skonti und eine Dynamisierung des Apothekenhonorars geplant. Dadurch allein sei noch nichts gerettet, sagte Fink. Ein Viertel der Apotheken in Thüringen sei in der Existenz gefährdet. »Die Hilfe muss schnell kommen, um die Apotheken zu erhalten«, betonte Fink. Schon heute liege Deutschland mit 20 Apotheken auf 100.000 Einwohner weit unter dem europäischen Durchschnitt von 31 Apotheken pro 100.000 Einwohner.
Für Diskussionsbedarf sorgten vor allem zwei Themen bei der Kammerversammlung: Eine geplante Überarbeitung des Notdienstsystems und eine Aktualisierung der Kammerbeitragsberechnung. Wie Schreiber ausführte, hätten sich in Bezug auf die Notdienstsysteme die Rahmenbedingungen geändert. Manche Nachbarländer hätten sich auf deutlich größere Kilometergrenzen geeinigt. Gerade an den Landesgrenzen träten daher Probleme auf, wurde in der Diskussion deutlich.
Die Kammer habe eine Abfrage in verschiedenen Bundesländern zu den Notdienstsystemen gemacht und werte die Daten jetzt aus, berichtete der LAKT-Präsident. Er gab zu bedenken, dass die Belastung subjektiv sei. Während einige Apotheken sich stark belastet fühlten, gebe es in anderen Apotheken die Bereitschaft, weitere Dienste zu übernehmen. Man könnte hier eventuell über eine Art Notdienstbörse nachdenken, bei der Dienste getauscht oder abgegeben werden könnten. Zudem denke die Kammer über ein softwaregestütztes System zum Erstellen der Dienstpläne nach, bei dem auch an verschiedenen Stellschrauben wie der Kilometergrenze gedreht werden könne. Der Notdienstausschuss der LAKT werde sich intensiv mit der Thematik befassen und in der kommenden Mitgliederversammlung im Herbst eine Lösung vorstellen, so Schreiber.
Auch an einer Aktualisierung der Beitragsordnung wird gearbeitet. Hierfür habe man ein Gutachten der Treuhand Hannover erstellen lassen und sich mit anderen Kammern und mit Rechenzentren ausgetauscht. Nach dem bisherigen Modell wird der Beitrag für Apothekeninhaberinnen und -inhaber nach dem Nettoumsatz berechnet, während angestellte Pharmazeutinnen und Pharmazeuten einen Pauschalbetrag zahlen. Der Nettoumsatz als Basis der Berechnung sei aber aufgrund des steigenden Anteils von hochpreisigen Arzneimitteln problematisch, die zwar den Umsatz erhöhen, aber nicht den Gewinn.
Der Analyse der LAKT zufolge, wäre ein Drei-Komponenten-System aus einem Basisbeitrag von 200 Euro für alle Approbierten, einem Rohertragsumsatz von 0,52 Prozent und einem Umsatzfaktor von 0 Prozent ein geeignetes System. Der Umsatzfaktor soll beibehalten werden, um die Entwicklung von Rohertrag und Umsatz im Blick behalten zu können. Die Kammer werde das Modell weiterentwickeln und ebenfalls bei der Kammerversammlung im November zur Abstimmung vorlegen.