Rückenwind aus Westfalen-Lippe und Hamburg |
Jennifer Evans |
20.01.2020 15:44 Uhr |
Am 27. Januar spricht Pharmaziestudent Benedikt Bühler vor dem Petitionsausschuss des Bundestags. Für seine Argumentation wollte er drei Gutachten zum Rx-Versandverbot einreichen, die von der ABDA in Auftrag gegeben wurden. Die bekam er nicht. / Foto: Deutscher Bundestag
Vergangenen Dienstag hat sich Benedikt Bühler nach eigenen Angaben mit der ABDA-Spitze in Berlin getroffen. Im Rahmen dieses Fachgesprächs habe er um die komplette Version dreier Rechtsgutachten zum Rx-Versandverbot gebeten. Damit will er sich auf den 27. Januar vorbereiten und »Skeptikern den Wind aus den Segeln nehmen«. An dem Tag wird Bühler im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sprechen. Seinen mehr als 400.000 Unterzeichnern für das Rx-Versandverbot will der Pharmaziestudent eine Stimme geben und Politik und Öffentlichkeit noch einmal darauf hinweisen, was für die Arzneimittelversorgung in Deutschland auf dem Spiel steht.
Der Vorstand des AVWL ist verwundert, dass die ABDA-Spitze Bühler die Informationen verweigert hat. Demnach belegen die Dokumente, dass ein Rx-Versandhandelsverbot europa- und verfassungsrechtlich zulässig ist. Zudem widerspricht dieses Vorgehen unter anderem einem Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung vom Juni 2019. Dieser besagt nämlich: Das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bleibt »eine Handlungsoption für den Fall, dass sich die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht als ausreichend wirksam für die Stärkung der Präsenzapotheken erweisen sollten«. Unabhängig davon geht der Verband davon aus, dass nach der Anhörung im Petitionsausschuss das Thema ohnehin noch einmal an Fahrt gewinnt.
In dem Brief fordert der AVWL-Vorstand nun die ABDA auf, »die Gutachten Herrn Bühler unverzüglich zur Verfügung zu stellen«. Auch der Hamburger Apothekerverein unterstützt das Anliegen. In einem Brief an die ABDA-Spitze hebt der Verein hervor, sich auch hinsichtlich der Argumentation Westfalen-Lippe anzuschließen.
Die Petition scheint politisch immer größere Kreise zu ziehen. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich zur Anhörung angekündigt.
Wer die Anhörung Benedikt Bühlers im Petitionsausschuss des Bundestags besuchen möchte, kann sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses anmelden. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten besteht auch bei vorheriger Registrierung keine Einlassgarantie. Um in den Bundestag zu gelangen, ist ein gültiger Personalausweis nötig.
Die öffentliche Anhörung findet statt am 27. Januar von 11 bis 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin, in Raum 3.101 (Anhörungssaal). Sie wird zudem im Parlamentsfernsehen übertragen.