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Kammer Bremen
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Risiken beim Versand nicht unterschätzen

Wenn Arzneimittel ohne hinreichende Temperaturkontrolle gelagert oder transportiert werden, können sie an Wirksamkeit einbüßen. Die Beeinträchtigungen seien optisch nicht zu erkennen und dennoch eine mögliche Gefahr, warnt Bremens Kammerpräsident Klaus Scholz in einem Statement.
AutorKontaktPZ
Datum 10.02.2026  14:45 Uhr

Dass lokale Apotheken strengen Vorgaben bei Lagerung und Transport unterliegen, Versender aber in dieser Hinsicht de facto nicht kontrolliert werden, soll sich ändern. An den viel geforderten »gleich langen Spießen« feilt die Bundesregierung und will die Vorgaben für Versender verschärfen. Auch die Länder drehen beim Apothekenversorgung-Weiterenwicklungsgesetz (ApoVWG) nach und wollen die Versender stärker in die Pflicht nehmen

Wie gefährlich es für die Patientinnen und Patienten sein kann, wenn Arzneimittel durch falsches Lagern und Transportieren beeinträchtigt werden, skizziert Bremens Kammerpräsident Klaus Scholz in einem aktuellen Statement. Scholz warnt darin vor häufig unterschätzten Risiken beim temperaturgeführten Versand.

Die pauschale Darstellung von Versendern und anderen Interessengruppen, dass es beim Versand kühlpflichtiger Arzneimittel aufgrund unzureichender Temperaturführung bislang keine relevanten Probleme gegeben habe, greife zu kurz. Äußerlich bleibe bei vielen Arzneimitteln selbst nach Temperaturabweichungen zunächst alles unverändert, so Scholz.

Ob und wie die Wirksamkeit beeinträchtigt sei, lasse sich nicht unmittelbar erkennen. Dies sei beispielsweise auch bei empfindlichen Lebensmitteln der Fall, vergleicht Scholz, etwa bei Produkten mit Milch oder frischem Ei, bei denen bloßes Betrachten nichts über ihre Genießbarkeit aussage.

Die Gefahr bei wirkverminderten Augentropfen

Für die Sicherheit der Arzneimittel gebe es die Stabilitätstests der pharmazeutischen Industrie. Die Untersuchungen bildeten die Grundlage für Verfalldaten und Lagerungsvorgaben. 

Würden beispielsweise Augentropfen ohne ausreichende Kühlung versendet, sei eine mögliche

Wirkstoffminderung optisch nicht feststellbar, führt Scholz aus. Diese Präparate würden in der Regel über einen längeren Zeitraum angewendet, wodurch eine verminderte Wirkung schwerwiegende Folgen haben könnte. Etwa bestehe beim Glaukom das Risiko, dass der Sehnerv durch unzureichend gesenkten Augeninnendruck geschädigt wird – im schlimmsten Fall mit früher eintretender Erblindung.

Weitere Risiken listet Scholz auf: 

  • Bei Erythropoetin wurde die empfohlene Lagertemperatur gesenkt, nachdem schwere
    Nebenwirkungen beobachtet wurden.
  • Asthmasprays könnten im Notfall nicht die erforderliche Wirkung entfalten.
  • Bestimmte Antibiotika, Hormone, Empfängnisverhütungsmittel und weitere Arzneimittel sind
    kühlpflichtig.
  • Insulin kann bei zu hohen Temperaturen an Wirksamkeit verlieren oder bei Gefrieren
    vollständig unwirksam werden.
  • Impfstoffe büßen bei unterbrochener Kühlkette an Wirkstoffgehalt ein – mit unklarer
    Schutzdauer.
  • Salben, Gele und Zäpfchen können bei Temperaturen über 25 °C physikalisch zerfallen.

Diese Gefahren seien angesichts von durchschnittlich einem bis fünf Tagen, die eine Zustellung per Versand brauche, nicht zu unterschätzen. »Eine lückenlose Kühlkette ist essenziell, um Wirksamkeit und Patientensicherheit zu gewährleisten«, betont Scholz. Die temperaturgeführte Logistik sei »kein nebensächlicher Aspekt, sondern ein entscheidender Qualitäts- und Sicherheitsfaktor in der Arzneimittelversorgung«.

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