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Pläne der Union

Richter warnen vor neuem Cannabis-Verbot

Das entspannte Kiffen ohne Strafe ist der Union ein Dorn im Auge: Sie will nach der Bundestagswahl damit Schluss machen. Die Neue Richtervereinigung warnt vor den möglichen Folgen. 
dpa
19.02.2025  10:28 Uhr

Die Union will die Cannabis-Legalisierung zurücknehmen. Sollte es so weit kommen, entstehen laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) hohe Entschädigungsansprüche. »Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich. Damit könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen«, sagte Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Da Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch seien und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in »nicht unerheblicher Höhe«. Die Union hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme das Cannabis-Gesetz umgehend rückgängig machen zu wollen. »Dieses Gesetz schützt Dealer und setzt unsere Kinder und Jugendlichen dem Drogenkonsum und der Sucht aus«, heißt es im Wahlprogramm von CDU/CSU.

Staatsanwalt fordert Übergabefristen

Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland das Kiffen für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen »Anbauvereinigungen« mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.

Mit Blick auf die Pläne der Union sagte Pschorr, der Gesetzgeber müsste ausreichende Übergabefristen gewähren. »Den Cannabis Social Clubs und denjenigen Privatpersonen, die zu Hause Cannabis angebaut haben, muss die Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden.« Eine erneute Strafbarkeit könne zudem nicht rückwirkend eingeführt werden.

Der Staatsanwalt sprach von sehr guten Erfahrungen mit dem Gesetz. »Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der Justiz nicht unerheblich. Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss.« Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen.

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